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Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Ist sie erlaubt, und was regelt § 26 BDSG noch?

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam18 Min. Lesezeit

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Ist sie erlaubt, und was regelt § 26 BDSG noch?

Häufig gestellte Fragen

Ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz in Deutschland erlaubt?

Verboten ist sie nicht als solche, doch der zulässige Spielraum ist eng. Die deutschen Datenschutzbehörden stufen die dauerhafte Filmaufnahme von Arbeitsplätzen regelmäßig als unzulässig ein, ebenso Kameras, deren Zweck die Kontrolle von Leistung oder Verhalten der Beschäftigten ist. Rechtfertigen lässt sich eine Überwachung, die auf einen echten Sicherheitszweck in einem abgegrenzten Bereich beschränkt ist, in dem Beschäftigte nur beiläufig erfasst werden und kamerafreie Bereiche behalten.

Muss mein Arbeitgeber mich über eine Kamera informieren?

In der Regel ja. Es gelten die Transparenzpflichten aus Art. 13 und Art. 14 DSGVO, und sowohl die Rechtsprechung als auch die Behörden gehen von einer offenen Überwachung aus. Heimliche Maßnahmen sind die Ausnahme und auf den engen Weg über § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG beschränkt.

Gilt § 26 BDSG nach dem EuGH-Urteil noch?

Die Vorschrift steht unverändert im Gesetz. Der EuGH entschied am 30. März 2023 in der Rechtssache C-34/21, dass eine Generalklausel dieser Art keine spezifischere Vorschrift im Sinne von Art. 88 Abs. 1 DSGVO ist. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG kann deshalb für sich allein keine Verarbeitung legitimieren, die Art. 6 Abs. 1 DSGVO nicht ohnehin erlaubt. Die übrigen Absätze des § 26 BDSG, einschließlich der Regel zur Aufdeckung von Straftaten und der Einwilligungsregel, gelten weiterhin.

Kommt ein neues deutsches Beschäftigtendatenschutzgesetz?

Derzeit nicht. In der vorangegangenen Legislaturperiode wurde ein Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes vorbereitet, der jedoch nicht Gesetz wurde, und das Vorhaben taucht im aktuellen Koalitionsvertrag nicht auf. Die auf dieser Seite beschriebene Rechtslage ist die geltende, und es gibt kein bereits verabschiedetes Ersatzgesetz, das nur noch auf sein Inkrafttreten wartet.

Darf mich mein Arbeitgeber bei Diebstahlsverdacht heimlich filmen?

Nur im Rahmen von § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG, der dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte verlangt, die einen Verdacht einer Straftat gegen eine Person oder eine eng abgrenzbare Gruppe begründen, außerdem Erforderlichkeit und eine dem Anlass angemessene Verhältnismäßigkeit. Ein allgemeiner Verdacht gegen die Belegschaft genügt dafür nicht, und die Behörden stellen klar, dass sich eine dauerhafte Installation nicht auf diese Vorschrift stützen lässt.

Kann der Betriebsrat ein Kamerasystem blockieren?

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG, und ihr Spruch tritt an die Stelle der Vereinbarung. Existiert ein Betriebsrat, ist dies in der Praxis oft die entscheidende Hürde.

Wie lange dürfen Kameraaufnahmen am Arbeitsplatz gespeichert werden?

Nach Auffassung der Datenschutzkonferenz lässt sich in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen klären, ob Aufnahmen gesichert werden müssen, sodass 72 Stunden im Regelfall zulässig sind. Eine längere Speicherung braucht eine konkrete, an bestimmte Kameras und Umstände geknüpfte Begründung, und interne Arbeitsablaufbequemlichkeit wird dafür nicht anerkannt.

Bei wem beschwere ich mich über Überwachung am Arbeitsplatz?

Bei einem privaten Arbeitgeber ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Landesdatenschutzbehörde des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Der BfDI beaufsichtigt öffentliche Stellen des Bundes sowie Telekommunikations- und Postdienstleister und ist deshalb für einen privaten Arbeitsplatz nicht die richtige Adresse.

Aktualisierungen

Unabhängig gegen die zitierten Primärquellen geprüft

Quellen und Referenzen

  1. § 26 BDSG, Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 4 BDSG, Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 87 BetrVG, Mitbestimmungsrechte, insbesondere Absatz 1 Nummer 6(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 201 StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 205 StGB, Strafantrag(gesetze-im-internet.de).gov
  7. Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, Stand 3. September 2020(datenschutzkonferenz-online.de).gov
  8. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, FAQ zum EuGH-Urteil vom 30. März 2023, C-34/21, Rechtsgrundlagen bei Beschäftigtendaten(baden-wuerttemberg.datenschutz.de).gov
  9. Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung 31/23 zum Urteil vom 29. Juni 2023, 2 AZR 296/22, Offene Videoüberwachung und Verwertungsverbot(bundesarbeitsgericht.de).gov
  10. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Juni 2023, 2 AZR 296/22, Volltext(bundesarbeitsgericht.de).gov
  11. BfDI, Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den Aufsichtsbehörden (Zuständigkeitsverteilung Bund und Länder)(bfdi.bund.de).gov
  12. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), konsolidierte Fassung(eur-lex.europa.eu).gov
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