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Erbschaftssteuer in Deutschland: Freibeträge, Steuersätze und Ausnahmen

Von Recording Law Redaktionsteam14 Min. Lesezeit
Erbschaftssteuer in Deutschland: Freibeträge, Steuersätze und Ausnahmen

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kann ich in Deutschland steuerfrei erben?

Das hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab. Ein Ehegatte hat einen Freibetrag von 500.000 Euro, ein Kind 400.000 Euro, ein Enkelkind 200.000 Euro und ein nicht verwandter Erbe nur 20.000 Euro, jeweils nach § 16 ErbStG.

Wird die deutsche Erbschaftssteuer auf den gesamten Nachlass oder nur auf meinen Anteil erhoben?

Sie wird auf den jeweiligen Anteil jedes Erben erhoben, nicht auf den Nachlass als Ganzes, sodass unterschiedliche Erben desselben Nachlasses je nach Verwandtschaftsgrad und persönlichem Erwerb sehr unterschiedliche Steuerbeträge zahlen können.

Was passiert, wenn ich knapp über einer Steuersatzgrenze erbe?

Der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG begrenzt, wie viel zusätzliche Steuer der höhere Satz in der Nähe einer Grenze verursacht, sodass die Steuer allmählich ansteigt, statt sofort mit dem höheren Satz auf den gesamten Betrag zu springen.

Kann das Familienheim vollständig steuerfrei an meine Kinder übergehen?

Ein überlebender Ehegatte kann das Familienheim ohne Größenbegrenzung steuerfrei erben, wenn er einzieht und dort wohnen bleibt. Ein Kind erhält dieselbe Befreiung nur bis zu 200 Quadratmetern, und beide Varianten entfallen, wenn der Erbe innerhalb von zehn Jahren ohne zwingenden Grund auszieht.

Zählen Schenkungen vor dem Tod bei der Erbschaftssteuer mit?

Ja. § 14 ErbStG rechnet Schenkungen, die in den zehn Jahren vor dem Tod von derselben Person erhalten wurden, dem späteren Erbe hinzu und besteuert die Gesamtsumme mit einem einzigen Freibetrag, wobei die auf die früheren Schenkungen bereits gezahlte Steuer angerechnet wird.

Welche Steuerklasse gilt für einen unverheirateten, nicht eingetragenen Partner?

Ein unverheirateter Partner, dessen Partnerschaft nie eingetragen wurde, fällt in die ungünstigste Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag und Sätzen ab 30 Prozent, eine deutlich schlechtere Behandlung als bei einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner.

Steht die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen bei Familienunternehmen vor einer Änderung?

Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren anhängig (1 BvR 804/22) zur Frage, ob die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen in §§ 13a bis 13c ErbStG verfassungsgemäß sind. Bis zum 19. Juli 2026 war keine Entscheidung ergangen, sodass die geltenden Regeln weiterhin gelten. Wer eine Unternehmensnachfolge plant, sollte den Ausgang dieses Verfahrens dennoch aufmerksam verfolgen.

Quellen und Referenzen

  1. § 15 ErbStG, Steuerklassen(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 16 ErbStG, Freibeträge(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 17 ErbStG, Versorgungsfreibetrag(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 19 ErbStG, Steuersätze(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 13 ErbStG, Steuerbefreiungen einschließlich Familienheim(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 14 ErbStG, Berücksichtigung früherer Erwerbe(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 13a ErbStG, Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 30 ErbStG, Anzeigepflicht(gesetze-im-internet.de).gov
  9. Art. 3 Grundgesetz, Gleichheitssatz(gesetze-im-internet.de).gov
  10. Bundesverfassungsgericht, geplante Entscheidungen Erster Senat (anhängiges Verfahren 1 BvR 804/22)(bundesverfassungsgericht.de).gov
  11. Bundesverfassungsgericht, anhängiges Normenkontrollverfahren 1 BvF 1/23 (Bayern, Freibeträge)(bundesverfassungsgericht.de).gov
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