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Pflichtteil in Deutschland: Den Pflichtteil berechnen und verstehen

Von Recording Law Redaktionsteam17 Min. Lesezeit
Pflichtteil in Deutschland: Den Pflichtteil berechnen und verstehen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein Kind in Deutschland vollständig enterben, oder erhält es immer etwas?

Ein Testament kann Ihr Kind als Erben ausschließen, es kann jedoch dessen Pflichtteil nicht beseitigen. Nach § 2303 BGB kann ein enterbtes Kind weiterhin einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils verlangen.

Erhalten Geschwister in Deutschland einen Pflichtteil?

Nein. § 2303 BGB beschränkt den Pflichtteil auf Abkömmlinge, den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister, Nichten, Neffen und entferntere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch, unabhängig davon, was das Testament vorsieht.

Ist der Pflichtteil ein Anteil am Haus oder an den Bankkonten?

Nein. Es ist ein Geldanspruch gegen den Erben oder die Erben auf eine Summe, kein Eigentumsrecht an einem bestimmten Vermögensgegenstand. Der Anspruchsberechtigte wird nicht Miteigentümer des Hauses oder Mitglied der Erbengemeinschaft und kann in der Regel keinen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass verlangen.

Wie finde ich vor der Geltendmachung heraus, wie viel der Nachlass tatsächlich wert ist?

§ 2314 BGB gibt einem enterbten Angehörigen das Recht, vom Erben die Offenlegung des vollständigen Nachlassbestands zu verlangen, einschließlich eines Verzeichnisses und einer fachkundigen Wertermittlung, auf Kosten des Nachlasses. Dieser Auskunftsanspruch ist meist der praktische erste Schritt, bevor sich ein Betrag berechnen lässt.

Können Schenkungen vor dem Tod in die Berechnung einbezogen werden?

Ja. § 2325 BGB erlaubt es dem Anspruchsberechtigten, lebzeitige Schenkungen wieder in den fiktiven Nachlass einzurechnen, auf einer gleitenden Skala, die eine Schenkung im Jahr vor dem Tod voll anrechnet und für jedes weitere Jahr ein Zehntel ihres Werts verliert, bis sie nach zehn Jahren entfällt, außer bei einer Schenkung an den Ehegatten, für die diese Frist erst mit der Beendigung der Ehe beginnt.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Pflichtteil geltend zu machen?

In der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod und vom Testament oder der Schenkung erfuhren, die Ihren Anteil verringerte, nach §§ 195 und 199 BGB, mit einer absoluten Höchstgrenze von dreißig Jahren, unabhängig davon, wann Sie tatsächlich davon erfuhren.

Beseitigt ein Berliner Testament meinen Pflichtteil als Kind?

Nein. Den überlebenden Ehegatten als Alleinerben einzusetzen, löst weiterhin den Pflichtteilsanspruch jedes Kindes gegen diesen Ehegatten sofort aus. Klauseln wie die Pflichtteilsstrafklausel und die Jastrowsche Klausel verändern die finanziellen Kosten der Geltendmachung dieses Anspruchs, sie beseitigen das zugrunde liegende Recht nicht.

Kann ich im Voraus auf meinen Pflichtteil verzichten?

Ja, durch einen notariell beurkundeten Verzichtsvertrag nach § 2346 BGB, der häufig bei der Planung der Unternehmensnachfolge genutzt wird. Der Verzicht bindet nach § 2349 BGB in der Regel auch Ihre eigenen Abkömmlinge, sofern der Vertrag ihn nicht auf Sie allein beschränkt.

Quellen und Referenzen

  1. § 2303 BGB, Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 2314 BGB, Auskunftspflicht des Erben(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 2325 BGB, Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 2333 BGB, Entziehung des Pflichtteils für Abkömmlinge(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 2336 BGB, Form, Beweislast, Unwirksamwerden(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 2346 BGB, Erb- und Pflichtteilsverzicht(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 2348 BGB, Form des Verzichtsvertrags(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 2349 BGB, Erstreckung des Verzichts auf Abkömmlinge(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 2306 BGB, Beschränkungen und Beschwerungen(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 1944 BGB, Ausschlagungsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 195 BGB, Regelmäßige Verjährungsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 199 BGB, Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  13. § 1371 BGB, Zugewinnausgleich im Todesfall(gesetze-im-internet.de).gov
  14. § 1931 BGB, Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten(gesetze-im-internet.de).gov
  15. § 2269 BGB, Gegenseitige Einsetzung (Berliner Testament)(gesetze-im-internet.de).gov
  16. § 3 ErbStG, Steuerpflichtiger Erwerb(gesetze-im-internet.de).gov
  17. § 10 ErbStG, Berechnung der Bereicherung (Nachlassverbindlichkeiten)(gesetze-im-internet.de).gov
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