
Erbe ausschlagen in Deutschland: die Sechs-Wochen-Frist
Wie man eine Erbschaft in Deutschland ausschlägt: die Sechs-Wochen-Frist nach § 1944 BGB, wann sie sich auf sechs Monate verlängert, die strenge Form beim Nachlassgericht und das Risiko für die eigenen Kinder des Ausschlagenden.

