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Schenkungssteuer in Deutschland: Freibeträge und die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen

Von Recording Law Redaktionsteam13 Min. Lesezeit
Schenkungssteuer in Deutschland: Freibeträge und die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen

Häufig gestellte Fragen

Unterscheidet sich die deutsche Schenkungssteuer von der Erbschaftssteuer?

Nein. Beide werden im selben Gesetz geregelt und nutzen dieselben Freibeträge nach § 16 ErbStG und dieselbe Steuersatztabelle nach § 19 ErbStG. Der Unterschied liegt allein im Zeitpunkt, nicht in den Regeln, die nach der Übertragung gelten.

Wie oft kann ich meinen Freibetrag für Schenkungen nutzen?

Nach § 14 ErbStG einmal alle zehn Jahre je Schenker. Schenkungen derselben Person innerhalb eines rollierenden Zehnjahreszeitraums werden zusammengerechnet und teilen sich einen Freibetrag, sodass sich der Freibetrag praktisch erst erneuert, wenn seit der früheren Schenkung ein volles Jahrzehnt vergangen ist.

Kann mir mein Ehegatte unser Haus zu Lebzeiten steuerfrei übertragen?

Ja. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG befreit das Familienheim, das jederzeit während der Ehe zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern übertragen wird, ohne Größenbegrenzung und ohne Zehnjahresfrist, anders als bei den Befreiungen im Erbfall.

Was ist ein Nießbrauch, und warum senkt er die Schenkungssteuer?

Ein Nießbrauch ist ein vorbehaltenes Recht, einen verschenkten Gegenstand zu nutzen und seine Erträge zu behalten, häufig vorbehalten von einem Elternteil, der eine vermietete Immobilie verschenkt. Sein Kapitalwert wird für die Steuer vom Wert der Schenkung abgezogen, was den steuerpflichtigen Betrag im Vergleich zu einer uneingeschränkten Schenkung desselben Gegenstands senkt.

Brauche ich einen Notar, um jemandem eine Schenkung zu versprechen?

Ein bloßes Versprechen, später etwas zu schenken, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung nach § 518 BGB, um durchsetzbar zu sein. Sobald die Schenkung tatsächlich vollzogen wird, spielt die fehlende Beurkundung des ursprünglichen Versprechens keine Rolle mehr, weil die Übergabe den Formmangel heilt.

Kann eine Schenkung später zurückgefordert werden?

Ein Schenker, der später seinen eigenen angemessenen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann, kann eine bereits vollzogene Schenkung grundsätzlich nach § 528 BGB zurückfordern, wobei der Beschenkte die Rückgabe abwenden kann, indem er stattdessen den Bedarf des Schenkers deckt.

Ist die Zehnjahresfrist bei der Schenkungssteuer dieselbe wie beim Pflichtteil?

Nein, auch wenn beide auf zehn Jahren beruhen. § 14 ErbStG berechnet die Steuer des Schenkungsempfängers neu. § 2325 BGB erlaubt es unabhängig davon anderen Erben, Schenkungen auf einer gleitenden Skala in den Nachlass für ihre Pflichtteilsberechnung zurückzurechnen, unabhängig davon, welche Steuer auf die Schenkung gezahlt wurde.

Quellen und Referenzen

  1. § 7 ErbStG, Schenkungen unter Lebenden(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 14 ErbStG, Berücksichtigung früherer Erwerbe(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 16 ErbStG, Freibeträge(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 19 ErbStG, Steuersätze(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 13 ErbStG, Familienheim zwischen Ehegatten(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 14 BewG, Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 518 BGB, Form des Schenkungsversprechens(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 528 BGB, Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 2325 BGB, Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 30 ErbStG, Anzeigepflicht(gesetze-im-internet.de).gov
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