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E-Scooter-Gesetz Schweiz: Geschwindigkeit, Alter und wo Sie fahren dürfen (2026)

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam12 Min. Lesezeit

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E-Scooter-Gesetz Schweiz: Geschwindigkeit, Alter und wo Sie fahren dürfen (2026)

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Ausweis, um in der Schweiz einen E-Scooter zu fahren?

Nur, wenn Sie 14 oder 15 Jahre alt sind. In diesem Alter benötigen Sie einen Kategorie-M-Führerausweis, um ein E-Trottinett zu lenken. Ab 16 Jahren ist gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. d und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV überhaupt kein Ausweis erforderlich.

Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter in der Schweiz?

Nein. Ein E-Trottinett nach Art. 18 Bst. b Ziff. 2 VTS ist gemäss Art. 72 Abs. 1 Bst. k VZV von der Ausweis-, Kontrollschild- und Versicherungspflicht befreit. Das war für diese Kategorie schon immer die Regel; es handelt sich nicht um eine Pflicht, die kürzlich abgeschafft wurde.

Ist ein Helm für E-Scooter in der Schweiz obligatorisch?

Nein, ein Helm wird für E-Trottinett-Fahrende offiziell empfohlen, ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben (Art. 3b Abs. 2 Bst. g VRV). Schweizer Unfalldaten zeigen, dass die meisten schwerverletzten Fahrenden keinen Helm trugen, was die Grundlage für diese Empfehlung ist.

Darf ich in der Schweiz mit dem E-Scooter auf dem Trottoir fahren?

Nein, grundsätzlich nicht. Die einzige Trottoir-Ausnahme in der Verkehrsregelnverordnung gilt für Kinder bis 12 Jahre auf einem gewöhnlichen Fahrrad, und da das Mindestalter, um ein E-Trottinett zu lenken, 14 oder 16 Jahre beträgt, kann diese Ausnahme nicht auf eine E-Trottinett-fahrende Person zutreffen.

Wie schnell darf ein E-Scooter in der Schweiz höchstens fahren?

Ein stehend gefahrenes E-Trottinett ist nach Art. 18 Bst. b Ziff. 2 VTS auf 20 km/h begrenzt. Eine sitzende Ausführung derselben Leicht-Motorfahrrad-Kategorie (ein langsames E-Bike oder ein sitzend gefahrener E-Scooter) ist stattdessen auf 25 km/h begrenzt; die beiden Werte gelten für unterschiedliche Fahrzeugkonfigurationen und widersprechen sich nicht.

Gibt es im Schweizer Recht einen Unterschied zwischen einem E-Trottinett und einem Mofa?

Ja. Ein Mofa ("schnelles Motorfahrrad") nach Art. 18 Bst. a VTS ist ein mit Pedalen ausgestattetes Fahrzeug, das mit Tretunterstützung 45 km/h erreichen kann, eine Typengenehmigung, ein Kontrollschild und eine Vignette benötigt und für das ein Velohelm obligatorisch ist. Ein E-Trottinett nach Art. 18 Bst. b Ziff. 2 ist eine andere, leichtere Kategorie ohne diese Zulassungspflichten und ohne Helmpflicht.

Gelten in der Schweiz für Miet-E-Scooter andere Regeln als für privat besessene?

Nein. Das Schweizer Recht stuft das Fahrzeug nach Art. 18 VTS anhand seiner Leistung, Geschwindigkeit, Sitzkonfiguration und seines Gewichts ein, nicht danach, wem es gehört. Ein geteiltes Miet-E-Trottinett unterliegt denselben Regeln zu 20 km/h, 0.50 kW, Radweg und Alter wie ein privat besessenes Gerät.

Werden selbstbalancierende Stehroller wie ein Segway in der Schweiz gleich behandelt wie ein E-Trottinett?

Nein. Ein selbstbalancierendes Stehfahrzeug (Elektro-Stehroller) fällt unter eine andere Unterkategorie, Art. 18 Bst. d VTS, und benötigt, anders als das E-Trottinett, eine Typengenehmigung und eine Zulassung.

Aktualisierungen

Unabhängig gegen die zitierten Primärquellen geprüft

Quellen und Referenzen

  1. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41, Art. 18 (Fahrzeugkategorien, einschliesslich Leicht-Motorfahrrad/E-Trottinett)(fedlex.admin.ch).gov
  2. Verkehrsregelnverordnung (VRV), SR 741.11, Art. 42 (Verkehrsregelung für E-Trottinett-Fahrende, die wie Radfahrende behandelt werden) und Art. 41 (Trottoir-Ausnahme für Kinder auf Fahrrädern)(fedlex.admin.ch).gov
  3. Verkehrszulassungsverordnung (VZV), SR 741.51, Art. 5, Art. 6 (Mindestalter und Kategorie-M-Ausweis) und Art. 72 (Befreiung von Fahrzeugausweis und Kontrollschild)(fedlex.admin.ch).gov
  4. Ordnungsbussenverordnung (OBV), SR 314.11 (Bussenkatalog für Strassenverkehrsdelikte)(fedlex.admin.ch).gov
  5. ASTRA, Vorschriften über die Zulassung und den Betrieb von langsamen E-Bikes, E-Trottinetten und weiteren Leicht-Motorfahrrädern (Stand 1. Juli 2025)(tcs.ch)
  6. BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung), Kurzanalyse E-Trottinett (Unfalldaten, 2019-2023)(bfu.ch)
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