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Verkehrsrecht Schweiz: Bussen, Strafverfahren und Führerausweisentzug

Von Recording Law Redaktionsteam8 Min. Lesezeit
Verkehrsrecht Schweiz: Bussen, Strafverfahren und Führerausweisentzug

Häufig gestellte Fragen

Welche Seite erklärt, was nach einer Schweizer Verkehrsbusse passiert?

Unsere Seite zu den Ordnungsbussen behandelt das Ordnungsbussenverfahren vollständig, einschliesslich der gesetzlichen Obergrenze von CHF 300, Beispielbeträgen und dem, was passiert, wenn die Busse nicht fristgerecht bezahlt wird.

Welche Seite erklärt, wie lange ein Schweizer Führerausweis entzogen werden kann?

Unsere Seite zum Führerausweisentzug behandelt die vollständige Kaskade leicht, mittelschwer und schwer, einschliesslich der Mindestentzugsdauer jeder Stufe und der jeweils geltenden Rückblickfrist.

Welche Seite behandelt die tatsächlichen Alkoholgrenzwerte für Trunkenheit am Steuer in der Schweiz?

Unsere Seite zur Trunkenheit am Steuer behandelt den allgemeinen Grenzwert für Angetrunkenheit, den höheren qualifizierten Grenzwert, der einen Fall zu einem Verbrechen mit Freiheitsstrafe eskaliert, und den separaten strengeren Nulltoleranz-Grenzwert, der für acht bestimmte Gruppen von Fahrerinnen und Fahrern gilt.

Welche Seite erklärt, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zum Verbrechen wird statt zu einer Busse?

Unsere Seite zur grob überhöhten Geschwindigkeit behandelt das Raserdelikt, die festen Geschwindigkeitsschwellen, die es automatisch auslösen, und die Reform von 2023 dazu, wie ein Ersttäter oder eine Ersttäterin, die diese Schwellen erreicht, verurteilt werden kann.

Warum gibt es in diesem Themenbereich getrennte Seiten für eine Busse, ein Strafverfahren und einen Führerausweisentzug?

Weil das Schweizer Recht selbst diese als getrennte Spuren behandelt. Das SVG ordnet die Führerausweismassnahmen sowie die Straf- und Ordnungsbussenbestimmungen unterschiedlichen Teilen desselben Gesetzes zu, und jede Themenseite dieses Bereichs behandelt eine Spur in einer Tiefe, die eine einzelne Überblicksseite nicht leisten kann.

Welche Behörde entscheidet über einen Schweizer Führerausweisentzug, und wartet sie den Abschluss eines Strafverfahrens ab?

Das kantonale Strassenverkehrsamt entscheidet über einen Führerausweisentzug und wendet dabei ihre eigene Beurteilung anhand der Einordnung leicht, mittelschwer und schwer an. Sie läuft auf ihrem eigenen Zeitplan und wartet nicht darauf, dass ein paralleles Strafverfahren zuerst abgeschlossen wird.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 16 SVG, Entzug der Ausweise(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 90 SVG, Verletzung der Verkehrsregeln(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 16c SVG, Führerausweisentzug nach einer schweren Widerhandlung(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 91 SVG, Fahren in fahrunfähigem Zustand(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 1 OBG, Ordnungsbussengesetz(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 11 OBG, Rechtskraft der Ordnungsbusse(fedlex.admin.ch).gov
  7. Art. 2a VRV, Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss(fedlex.admin.ch).gov
  8. Art. 1 und 2 SR 741.13, Angetrunkenheit und qualifizierte Alkoholkonzentrationen(fedlex.admin.ch).gov
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