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Lohnpfändung Schweiz: Wie viel vom Lohn darf gepfändet werden?

Von Recording Law Redaktionsteam8 Min. Lesezeit
Lohnpfändung Schweiz: Wie viel vom Lohn darf gepfändet werden?

Häufig gestellte Fragen

Wie viel meines Lohns kann bei einer Lohnpfändung in der Schweiz gepfändet werden?

Nur der Betrag oberhalb Ihres Existenzminimums, also Ihr Grundbetrag nach den KKB-Richtlinien zuzüglich effektiver Miete, obligatorischer Krankenversicherungsprämien und unumgänglicher Berufsauslagen. Art. 93 SchKG schützt alles unterhalb dieser Gesamtsumme.

Wie hoch ist der Grundbetrag für eine alleinstehende Person?

Die gesamtschweizerische Richtlinie der KKB setzt CHF 1'200 pro Monat für eine alleinstehende Schuldnerin oder einen alleinstehenden Schuldner an. Dies ist jedoch die Referenzgrösse auf Bundesebene, und das aktuelle Kreisschreiben des zuständigen Kantons ist für den im Einzelfall tatsächlich angewendeten Betrag massgebend.

Ist das Existenzminimum im Schweizer Gesetz festgeschrieben?

Nicht als Frankenbetrag. Art. 93 SchKG legt nur den Grundsatz fest, dass Einkommen nur oberhalb dessen gepfändet werden darf, was für die Schuldnerin oder den Schuldner und ihre Familie unentbehrlich ist, nach Ermessen des Betreibungsbeamten. Die tatsächlichen Zahlen stammen aus den KKB-Richtlinien, die vom kantonalen Betreibungsamt angewendet werden.

Sind die KKB-Grundbetrag-Ansätze für 2026 aktuell?

Das Richtliniendokument stammt vom 1. Juli 2009 und hält fest, dass seine Ansätze gelten, solange ein Landesindex der Konsumentenpreise eine festgelegte Bandbreite nicht verlässt. Es gilt nach wie vor als aktuelle gesamtschweizerische Referenz, doch der im Einzelfall tatsächlich angewendete Betrag sollte beim örtlichen Betreibungsamt bestätigt werden.

Wie lange dauert eine Lohnpfändung?

Eine einzelne Pfändung dauert nach Art. 93 Abs. 2 SchKG höchstens ein Jahr. Das Betreibungsamt kann sie nach Art. 93 Abs. 3 SchKG früher anpassen oder beenden, wenn sich das Einkommen oder die familiäre Situation der Schuldnerin oder des Schuldners ändert.

Was geschieht, wenn ich während einer Lohnpfändung meine Stelle verliere?

Das Betreibungsamt muss die Berechnung nach Art. 93 Abs. 3 SchKG neu prüfen. Fällt Ihr Einkommen unter Ihr Existenzminimum, wird die Pfändung für den betroffenen Zeitraum reduziert oder aufgehoben.

Was, wenn die Lohnpfändung die gesamte Schuld nicht deckt?

Die Gläubigerin oder der Gläubiger erhält nach Art. 149 SchKG einen Verlustschein über den unbezahlten Restbetrag. Diese Forderung bleibt nach Art. 149a SchKG 20 Jahre lang durchsetzbar und wird erst gelöscht, wenn sie tatsächlich bezahlt wurde.

Zählen Steuern zu meinem Existenzminimum?

Das Richtliniendokument der KKB hält fest, dass Steuern nicht zum Existenzminimum zählen, unter Berufung auf einen Bundesgerichtsentscheid. Einige neuere Sekundärquellen deuten in einzelnen Kantonen auf eine Bewegung in diesem Punkt hin, dies liess sich hier jedoch nicht unabhängig bestätigen.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 93 SchKG, Pfändbarkeit von Erwerbseinkommen und das Ermessen des Betreibungsbeamten(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 88 SchKG, Fortsetzungsbegehren als Voraussetzung für die Pfändung(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 93 Abs. 2 und Abs. 3 SchKG, einjährige Dauer der Pfändung und Anpassung bei veränderten Verhältnissen(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 93 Abs. 4 SchKG, direkte Weiterleitung der Krankenversicherungsprämien durch den Arbeitgeber (seit 1. Juli 2024)(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 39, 40 und 42 SchKG, Abgrenzung Konkursbetreibung und Pfändung für Privatpersonen(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 149 SchKG, Verlustschein nach ungedeckter Pfändung(fedlex.admin.ch).gov
  7. Art. 149a SchKG, 20-jährige Verjährung und Löschung des Verlustscheins nach Bezahlung(fedlex.admin.ch).gov
  8. Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz, Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG, vom 1. Juli 2009(betreibung-konkurs.ch)
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