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Alimente und Unterhalt Schweiz: Keine Prozenttabelle

Von Recording Law Redaktionsteam8 Min. Lesezeit
Alimente und Unterhalt Schweiz: Keine Prozenttabelle

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Prozenttabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts?

Nein. Das Bundesgericht hat in BGE 147 III 265 unmittelbar entschieden, dass sowohl abstrakte Prozentmethoden als auch die Verwendung von Referenztabellen für die Berechnung des Schweizer Kindesunterhalts unzulässig sind, anders als in Österreich und Deutschland.

Wie wird der Kindesunterhalt in der Schweiz tatsächlich berechnet?

Über die zweistufige Methode mit Überschussverteilung. Das Gericht ermittelt zunächst den tatsächlichen Bedarf und die tatsächlichen Mittel und verteilt die verfügbaren Ressourcen anschliessend in einer festen Rangfolge, wobei ein verbleibender Überschuss nach Ermessen verteilt wird.

Was ist Betreuungsunterhalt?

Das ist der Teil des Kindesunterhalts, der einen betreuenden Elternteil für die durch die Kinderbetreuung eingeschränkte Erwerbsfähigkeit entschädigt. Er stützt sich auf Art. 285 ZGB, in Kraft seit dem 1. Januar 2017.

Kann ich einen Online-Rechner verwenden, um den Schweizer Kindesunterhalt zu berechnen?

Nicht verlässlich. Da sich der Schweizer Unterhalt nach dem tatsächlichen Einkommen, den tatsächlichen Ausgaben und der tatsächlichen Betreuungsregelung jeder Familie richtet und nicht nach einer Formel, kann ein allgemeiner Rechner das Durchrechnen der echten zweistufigen Methode mit echten Zahlen nicht ersetzen.

Richtet sich der nacheheliche Unterhalt nach einer Schweizer Scheidung nach einem Prozentsatz des Einkommens?

Nein. Art. 125 ZGB würdigt Kriterien wie die Aufgabenteilung während der Ehe, deren Dauer, den Lebensstandard sowie Alter und Gesundheit jedes Ehegatten, statt einen festen Multiplikator anzuwenden.

Steht das Kind bei der Unterhaltsberechnung immer an erster Stelle?

Grundsätzlich ja. Art. 276a ZGB gibt dem Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes Vorrang vor anderen familienrechtlichen Unterhaltspflichten, und ein Gericht weicht davon nur in begründeten Fällen ab.

Bis zu welchem Alter wird in der Schweiz Kindesunterhalt geschuldet?

In der Regel bis zur Volljährigkeit des Kindes. Art. 277 ZGB verlängert die Pflicht, wenn das Kind bis dahin keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat und die Weiterzahlung den Eltern zumutbar bleibt.

Kann ein Schweizer Unterhaltsbetrag später geändert werden?

Ja. Art. 286 ZGB erlaubt einem Gericht, eine automatische Anpassung für bestimmte Veränderungen vorzusehen, und gestattet es jedem Elternteil oder dem Kind, bei erheblich veränderten Verhältnissen eine Neubeurteilung zu verlangen.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 276 ZGB, Grundsatz der Unterhaltspflicht(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 276a ZGB, Vorrang der Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 277 ZGB, Dauer der Unterhaltspflicht(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 285 ZGB, Bemessung des Unterhaltsbeitrages(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 286 ZGB, Anpassung des Unterhaltsbeitrages bei veränderten Verhältnissen(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 125 ZGB, Nachehelicher Unterhalt(fedlex.admin.ch).gov
  7. BGE 147 III 265, Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung(bger.ch).gov
  8. Existenzminimum-Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz (KKB)(bj.admin.ch).gov
  9. SR 210, Schweizerisches Zivilgesetzbuch(fedlex.admin.ch).gov
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