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Familienrecht Schweiz: Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt

Von Recording Law Redaktionsteam8 Min. Lesezeit
Familienrecht Schweiz: Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt

Häufig gestellte Fragen

Ist das Schweizer Familienrecht dasselbe wie das deutsche oder österreichische Familienrecht?

Nein. Das Schweizer Familienrecht richtet sich nach einem eigenen Zivilgesetzbuch, dem ZGB, und unterscheidet sich von beiden Nachbarrechtsordnungen in mindestens drei zentralen Punkten: Scheidung ohne Verschulden, gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall seit 2014 und bedarfsorientierter Unterhalt ohne Prozenttabelle.

Welche Seite sollte ich für meine Situation zuerst lesen?

Wer klären möchte, wer für ein Kind die Entscheidungsbefugnis hat, beginnt mit der Seite zum gemeinsamen Sorgerecht. Wer eine Scheidung erwägt oder gerade durchläuft, beginnt mit der Seite zur Scheidung. Wer verstehen möchte, wie ein Unterhaltsbetrag festgelegt wird, beginnt mit der Seite zum Unterhalt.

Welche dieser Seiten passt zu meiner Situation?

Wer sich trennt und die möglichen Wege und Fristen kennen möchte, beginnt mit der Seite zur Scheidung. Geht der Streit um die Kinder, beginnt man mit der Seite zum gemeinsamen Sorgerecht. Geht es um Geld, beginnt man mit der Seite zum Unterhalt, die auch erklärt, weshalb kein Rechner eine Zahl liefern kann.

Behandelt diese Website auch unverheiratete Eltern und nicht nur verheiratete?

Ja. Das Schweizer Recht behandelt die elterliche Sorge seit 2014 für verheiratete und unverheiratete Eltern gleich, mit einem verfahrensrechtlichen Unterschied für unverheiratete Eltern, den die Seite zum gemeinsamen Sorgerecht vollständig darstellt.

Warum gibt es auf dieser Website keinen Unterhaltsrechner für die Schweiz?

Weil das Schweizer Recht nicht auf einem solchen Rechner beruht. Das Bundesgericht hat entschieden, dass abstrakte und tabellenbasierte Methoden unzulässig sind. Jeder Rechner, der eine Schweizer Zahl verspricht, verspricht damit etwas, das die Gerichte nicht anwenden. Die Unterhaltsseite erklärt, was stattdessen angewendet wird.

Unterscheidet sich das Schweizer Familienrecht von Kanton zu Kanton?

Die in diesem Themenbereich behandelten Kernregeln, Sorge, Scheidungsgründe und Unterhalt, ergeben sich aus dem Bundeszivilgesetzbuch und gelten landesweit gleich, auch wenn einzelne Verfahrensschritte kantonale oder kommunale Behörden betreffen.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 296 ZGB, Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge seit 1. Juli 2014(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 298a ZGB, Gemeinsame Erklärung unverheirateter Eltern(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 111 ZGB, Scheidung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 114 ZGB, Scheidung auf Klage nach zweijährigem Getrenntleben(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 276 ZGB, Grundsatz der Unterhaltspflicht(fedlex.admin.ch).gov
  6. Art. 285 ZGB, Bemessung des Unterhaltsbeitrages(fedlex.admin.ch).gov
  7. Art. 125 ZGB, Nachehelicher Unterhalt(fedlex.admin.ch).gov
  8. BGE 147 III 265, Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung(bger.ch).gov
  9. SR 210, Schweizerisches Zivilgesetzbuch(fedlex.admin.ch).gov
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