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Mietrecht Schweiz: Ratgeber für Mieterinnen und Mieter

Von Recording Law Redaktionsteam7 Min. Lesezeit
Mietrecht Schweiz: Ratgeber für Mieterinnen und Mieter

Häufig gestellte Fragen

Wo werden Mietstreitigkeiten in der Schweiz behandelt?

Fast immer zunächst bei der Schlichtungsbehörde, einer Vermittlungsstelle, die den Streit anhört, bevor er vor Gericht gehen kann. In diesem Verfahrensstadium fallen keine Gerichtskosten an, und ein Anwalt ist nicht erforderlich, wobei die Parteien persönlich erscheinen müssen.

Kann ein Vermieter meine Wohnung ohne amtliches Formular kündigen?

Nein. Nach Art. 266l OR muss der Vermieter in jedem Kanton das kantonal genehmigte Kündigungsformular verwenden, und nach Art. 266o OR ist die Kündigung nichtig, wenn das falsche Formular verwendet wird.

Ist das Formular zur Mietzinsoffenlegung dasselbe wie das Kündigungsformular?

Nein, und wer die beiden verwechselt, gelangt zur falschen Schlussfolgerung. Das Kündigungsformular nach Art. 266l OR gilt überall, immer. Das Formular zur Mietzinsoffenlegung nach Art. 270 Abs. 2 OR gilt nur in bestimmten Kantonen, die es wegen Wohnungsnot angeordnet haben, und nur zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses.

Um wie viel darf mein Mietzins in der Schweiz erhöht werden?

Das hängt vom geltend gemachten Grund ab. Eine auf dem Referenzzinssatz beruhende Erhöhung folgt einem gestaffelten Prozentsatz je nach aktuellem Zinsniveau, während Teuerung und andere Kostensteigerungen separat berechnet werden. Unsere Seite zu Mietzinserhöhungen erklärt den gesamten Mechanismus im Detail.

Was kann ich tun, wenn ich denke, mein Anfangsmietzins ist zu hoch?

Sie haben ab Übernahme der Wohnung in der Regel 30 Tage Zeit, um dies bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Unsere Seite zum Anfangsmietzins behandelt die Gründe und das Verfahren im Detail.

Was sind Nebenkosten, und kann ein Vermieter beliebig viel verrechnen?

Nebenkosten sind Zusatzkosten zum Mietzins, etwa für Heizung, und ein Vermieter darf sie nur verrechnen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Unsere Seite zu den Nebenkosten erklärt die Abrechnungsregeln, an die sich Vermieter halten müssen.

Gilt in der Schweiz dasselbe Mietrecht wie in Deutschland oder Österreich?

Nein. Die Schweiz hat ihre eigenen Gesetze, das OR und die VMWG, und ein eigenes Verfahren über die Schlichtungsbehörde. Regeln, Fristen und Formulare aus Deutschland oder Österreich gelten nicht für ein Schweizer Mietverhältnis.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 266l und 266o OR, Formularpflicht und Nichtigkeit bei der Kündigung durch den Vermieter(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 270 OR, Anfechtung des Anfangsmietzinses und kantonale Formularpflicht(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 113 und 204 ZPO, Kostenlosigkeit und persönliches Erscheinen im Schlichtungsverfahren(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 257a und 257b OR, Begriff und Abrechnung der Nebenkosten(fedlex.admin.ch).gov
  5. Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn und Geschäftsräumen (VMWG)(fedlex.admin.ch).gov
  6. Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Referenzzinssatz und Formularpflicht(bwo.admin.ch).gov
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