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Lärmbelästigung durch Nachbarn in der Schweiz: Ihre Rechte nach Art. 684 ZGB

Von Recording Law Redaktionsteam10 Min. Lesezeit
Lärmbelästigung durch Nachbarn in der Schweiz: Ihre Rechte nach Art. 684 ZGB

Häufig gestellte Fragen

Welche Ruhezeiten gelten in der Schweiz gesetzlich?

Ein einziges landesweites Ruhezeitengesetz gibt es nicht. Die Nachtruhe wird von jedem Kanton und jeder Gemeinde im eigenen Polizeireglement festgelegt und beginnt verbreitet um etwa 22 Uhr, häufig mit einer Sonn- und Feiertagsruhe sowie oft einer Mittagsruhe. Weil die genauen Zeiten und eine allfällige Mittagsruhe von Ihrer Gemeinde abhängen, prüfen Sie das Polizeireglement Ihrer Gemeinde, statt von einer einheitlichen 22-Uhr-Regel auszugehen.

Kann ich in der Schweiz gegen eine laute Nachbarschaft klagen?

Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie eine Zivilklage nach Art. 679 ZGB einreichen, wenn der Lärm die übermässige Schwelle von Art. 684 ZGB überschreitet. Diese Klage kann auf Beseitigung der Störung, auf ein Verbot künftiger Störungen und auf Schadenersatz gerichtet sein. Sie ist langsamer und teurer als ein Anruf bei der Polizei wegen einer einmaligen nächtlichen Störung, weshalb sie eher zu einem anhaltenden Problem passt als zu einem einzigen lauten Abend.

Ich wohne zur Miete und eine Nachbarschaft ist zu laut. Was kann ich tun?

Als Mieterin oder Mieter klagen Sie in der Regel nicht direkt gegen die Nachbarschaft. Melden Sie die Störung mit Datum und Details Ihrer Vermieterschaft, denn die störende mietende Partei trifft nach Art. 257f OR eine Rücksichtnahmepflicht, und nach einer schriftlichen Mahnung kann die Vermieterschaft dieser Partei kündigen. Die Vermieterschaft hält das wirksame Mittel in der Hand, weshalb die Dokumentation der Störung und deren Meldung meist der zielführende Schritt ist.

Wann gilt Lärm nach Art. 684 ZGB tatsächlich als übermässig?

Art. 684 legt keine feste Dezibelgrenze fest. Massgebend ist, ob die Einwirkung angesichts der Lage und Beschaffenheit der Grundstücke sowie des Ortsgebrauchs ungerechtfertigt ist, weshalb der Lärm einer Werkstatt in einer Industriezone zulässig und in einer ruhigen Wohnstrasse übermässig sein kann. Dasselbe Verhalten kann daher an einem Ort rechtmässig und am anderen unzulässig sein, weshalb Kontext und Beweise mehr zählen als eine einzelne Zahl.

Kann ich eine laute Baustelle in der Nachbarschaft stoppen lassen?

In der Regel nicht durch Erzwingen von Ruhe. Ist die Baustelle rechtmässig bewilligt und die Störung vorübergehend und unvermeidbar, beschränkt Art. 679a ZGB die Nachbarschaft auf Schadenersatz statt auf eine Anordnung, die Arbeiten zu stoppen. Verstösst die Baustelle gegen ihre Bewilligungsauflagen oder ist der Lärm weder vorübergehend noch unvermeidbar, können die gewöhnlichen Ansprüche nach Art. 679 wieder zur Anwendung kommen.

Wen rufe ich bei Lärm an, die Polizei oder eine Anwältin oder einen Anwalt?

Bei einer unmittelbaren, einmaligen Störung, etwa einer nächtlichen Party, welche die kommunale Ruhezeit verletzt, setzt die Polizei oder die Gemeinde das lokale Reglement durch, und das ist der schnelle und günstige Weg. Bei einem anhaltenden Muster, das ein Polizeieinsatz nicht löst, ist die Zivilklage einer Eigentümerin oder eines Eigentümers nach Art. 679 ZGB oder die Meldung einer mietenden Partei an die Vermieterschaft nach Art. 257f OR der dauerhafte Weg. Beide Wege lassen sich parallel beschreiten.

Zählt Hundegebell oder eine Wärmepumpe als Nachbarlärm?

Anhaltendes Hundegebell von einem Nachbargrundstück kann je nach Kontext als übermässiger Lärm unter Art. 684 ZGB fallen. Eine fest installierte Anlage wie eine Wärmepumpe oder eine Klimaanlage kann sowohl den privaten Nachbarrechtsanspruch als auch die öffentlich-rechtlichen Lärmgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung berühren, weil eine dauerhafte Anlage anders behandelt wird als eine einmalige menschliche Störung. Welche Regeln gelten, hängt davon ab, ob die Quelle das Verhalten einer Person oder eine fest installierte Anlage ist.

Quellen und Referenzen

  1. Art. 684 ZGB, Übermässige Einwirkungen(fedlex.admin.ch).gov
  2. Art. 679 ZGB, Verantwortlichkeit des Grundeigentümers(fedlex.admin.ch).gov
  3. Art. 679a ZGB, Bei rechtmässiger Bewirtschaftung des Grundstücks(fedlex.admin.ch).gov
  4. Art. 257f OR, Sorgfalt und Rücksichtnahme(fedlex.admin.ch).gov
  5. Art. 685 ZGB, Graben und Bauen(fedlex.admin.ch).gov
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