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Leinenpflicht in Deutschland: Wo Hunde angeleint sein müssen, und die Haftungsregel dahinter

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam14 Min. Lesezeit

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Leinenpflicht in Deutschland: Wo Hunde angeleint sein müssen, und die Haftungsregel dahinter

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht in Deutschland?

Nein. Es gibt keine bundesweite Leinenpflicht für gewöhnliche Hunde. Leinenpflichten ergeben sich aus Landesrecht für als gefährlich eingestufte Hunde, aus kommunalen Ordnungsvorschriften für alltägliche Orte wie Parks und Fußgängerzonen, und aus Naturschutzregeln in Schutzgebieten. Deshalb unterscheidet sich die Antwort von Stadt zu Stadt.

Wo finde ich die Leinenregel für meine eigene Stadt in Deutschland?

In der eigenen Gefahrenabwehrverordnung oder Polizeiverordnung der Kommune, normalerweise auf den Seiten des Ordnungsamts der Stadt veröffentlicht. Da es sich um kommunales Recht handelt, kann keine bundesweite Quelle die Regel für eine bestimmte Straße angeben, und eine Regel, die in einer Stadt gilt, gilt nicht automatisch in der nächsten.

Was ist die Brut- und Setzzeit, und bedeutet sie, dass Hunde angeleint werden müssen?

Das ist die Zeit der Brut und Jungenaufzucht, in der bodenbrütende Vögel auf Eiern sitzen und wild lebende Säugetiere Jungtiere haben, die auf sie angewiesen sind. Viele Länder und Kommunen ordnen dafür eine saisonale Leinenpflicht in Feld, Wald und Flur an, aber die Zeiträume und die betroffenen Gebiete legt Landes oder Ortsrecht fest, nicht eine einzelne Bundesvorschrift, sodass sie vom zuständigen Land oder der zuständigen Kommune zu übernehmen sind.

Müssen Hunde in einem Naturschutzgebiet angeleint sein?

Sehr häufig ja, und oft ganzjährig. § 23 Abs. 2 BNatSchG verbietet Handlungen, die ein Naturschutzgebiet zerstören, beschädigen oder verändern können oder zu nachhaltigen Störungen führen, wobei die konkreten Verbote in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung stehen. Die Beschilderung am Eingang gibt an, was in diesem konkreten Gebiet gilt.

Wer zahlt, wenn mein Hund in Deutschland jemanden verletzt?

§ 833 Satz 1 BGB macht den Halter des Tieres für den entstandenen Schaden haftbar, wenn ein Hund einen Menschen tötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt. Die Haftung ist verschuldensunabhängig, hängt also nicht davon ab, ob der Halter fahrlässig war, und die Ausnahme in Satz 2 erfasst nur ein Tier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Halters zu dienen bestimmt ist, was einen Familienhund nicht einschließt.

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht?

Das hängt vom Land ab. Mehrere Länder verlangen eine Hundehaftpflichtversicherung für als gefährlich eingestufte Hunde, und manche verlangen sie inzwischen für jeden Hund. Das bremische Gesetz von 2025 legt eine Mindestdeckung von 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für Sachschäden fest. Da die Haftung nach § 833 BGB keine gesetzliche Obergrenze kennt, gilt eine Versicherung als übliche Praxis, auch wo ein Land sie nicht vorschreibt.

Hafte ich, wenn ein Hundesitter mit dem Hund unterwegs war?

Die verschuldensunabhängige Haftung des Halters nach § 833 BGB entfällt nicht dadurch, dass jemand anderes die Leine gehalten hat. § 834 BGB fügt eine gesonderte, verschuldensabhängige Haftung für jeden hinzu, der die Aufsicht über ein Tier vertraglich übernimmt, sodass ein professioneller Sitter oder eine Hundepension neben dem Halter haften kann. Wie die Verantwortung zwischen ihnen aufgeteilt wird, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung und wird von einem Gericht entschieden.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ein Hund in Deutschland nicht angeleint ist?

Es gibt keinen einheitlichen Betrag, weil die Ordnungswidrigkeit meist durch kommunale Vorschriften geschaffen wird und das Bußgeld aus dem Katalog dieser Kommune stammt. Die Spannbreiten unterscheiden sich erheblich zwischen den Städten, sodass ein für eine Stadt genannter Betrag keinen verlässlichen Hinweis für eine andere gibt. Gesondert stellt § 121 OWiG es als bundesweite Ordnungswidrigkeit unter Bußgeld, ein bissiges Tier frei umherlaufen zu lassen.

Aktualisierungen

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Quellen und Referenzen

  1. § 833 BGB, Haftung des Tierhalters(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 834 BGB, Haftung des Tieraufsehers(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 121 OWiG, Halten gefährlicher Tiere(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 23 BNatSchG, Naturschutzgebiete(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 39 BNatSchG, Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 2 HundVerbrEinfG, Verbringungs- und Einfuhrverbot für bestimmte Hunde(gesetze-im-internet.de).gov
  7. Gefährliche Hunde, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (Landesgesetz über gefährliche Hunde vom 22. Dezember 2004)(add.rlp.de).gov
  8. Gefährliche Hunde im Saarland, Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz(saarland.de).gov
  9. Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft, Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg(mik.brandenburg.de).gov
  10. Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG), Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(laves.niedersachsen.de).gov
  11. Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden, Serviceportal Baden-Württemberg(service-bw.de).gov
  12. Berliner Hundegesetz, Senatsverwaltung für Verbraucherschutz(berlin.de).gov
  13. Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)(recht.nrw.de).gov
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