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Hundegesetz in Deutschland: Der vollständige Ratgeber zum Hunderecht

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Hundegesetz in Deutschland: Der vollständige Ratgeber zum Hunderecht

Häufig gestellte Fragen

Gibt es ein einheitliches deutsches Hundegesetz, oder unterscheidet es sich nach Bundesland?

Beides, je nach Bereich. Tierschutzstandards, das Einfuhrverbot für vier Rassen und die zivilrechtliche Haftungsregel sind Bundesrecht und gelten überall. Die Einstufung gefährlicher Hunde, Erlaubnisse, Maulkorbpflicht, Sachkundenachweise und Registrierung legt jedes der sechzehn Bundesländer selbst fest, und die alltägliche Leinenpflicht sowie die Hundesteuer bestimmt die Kommune.

Welche Hunderassen sind in Deutschland eingeschränkt?

Auf Bundesebene erfasst § 2 HundVerbrEinfG Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen, und er beschränkt die Einfuhr und das Verbringen ins Land, nicht die Haltung. Welche Rassen bei der Haltung eingeschränkt sind, hängt vom jeweiligen Land ab, und mehrere Länder verwenden inzwischen überhaupt keine Rasselisten mehr.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Deutschland?

Es gibt keinen bundesweiten Satz. Die Hundesteuer wird von jeder Kommune nach ihrer eigenen Satzung erhoben, sodass der Betrag von der jeweiligen Stadt abhängt. Ein zweiter Hund kostet in der Regel mehr als ein erster, und viele Kommunen verlangen für einen nach den geltenden Landesregeln als Kampfhund eingestuften Hund einen erheblich höheren Satz.

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland vorgeschrieben?

Das hängt vom Land ab. Mehrere Länder verlangen eine Hundehaftpflichtversicherung für als gefährlich eingestufte Hunde, einige für jeden Hund, und das bremische Gesetz von 2025 schreibt eine Mindestdeckung von 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für Sachschäden vor. Da § 833 BGB eine unbegrenzte Haftung begründet, ist eine Versicherung auch dort übliche Praxis, wo ein Land sie nicht vorschreibt.

Darf ich meinen Hund im Garten an der Kette halten?

In der Regel nicht. Die Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Anbindehaltung, abgesehen von einer engen Ausnahme für beaufsichtigte Arbeitssituationen mit einer Leinenlänge von mindestens drei Metern und geeigneter Anschirrung. Sie verlangt zudem ausreichenden Auslauf außerhalb des Zwingers mehrmals täglich sowie regelmäßigen Kontakt zu anderen Hunden.

Muss ein Hund in Deutschland registriert werden?

Die Anmeldung zur Hundesteuer bei der Kommune ist überall Standard. Die Eintragung in ein zentrales Landeshunderegister ist Landessache: Niedersachsen führt ein solches Register, und Brandenburg hat mit Wirkung zum 1. Juli 2024 die Kennzeichnung mit einem Transponder und die Registrierung für jeden Hund ab acht Wochen eingeführt.

Was geschieht rechtlich, wenn ein Hund in Deutschland jemanden beißt?

Zwei getrennte Verfahren laufen gleichzeitig. Zivilrechtlich macht § 833 BGB den Halter ohne Verschuldenserfordernis für den entstandenen Schaden haftbar. Ordnungsrechtlich kann die örtliche Behörde den Hund nach den geltenden Landesregeln als gefährlich einstufen, was üblicherweise eine Erlaubnispflicht, Leinen und Maulkorbpflicht sowie ein Sachkundeerfordernis nach sich zieht. Beide Verfahren werden von unterschiedlichen Stellen nach unterschiedlichen Regeln entschieden.

Ändern sich die deutschen Hunderegeln, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?

Ja. Die Landesregeln knüpfen an den Haltungsort an, sodass ein Umzug eine Neubeurteilung nach dem Recht des Ziellandes bedeutet, und weder Erlaubnis noch Registrierung noch ein Wesenstestergebnis werden automatisch über eine Landesgrenze hinweg übertragen. Ein Hund, der in einem Land nicht gelistet ist, kann in einem anderen Land in eine gelistete Kategorie fallen, ohne dass sich am Tier etwas geändert hat.

Aktualisierungen

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Quellen und Referenzen

  1. § 2 HundVerbrEinfG, Verbringungs- und Einfuhrverbot für bestimmte Hunde(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 833 BGB, Haftung des Tierhalters(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 834 BGB, Haftung des Tieraufsehers(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 2 TierSchG, Pflichten des Tierhalters(gesetze-im-internet.de).gov
  5. Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) vom 2. Mai 2001(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 121 OWiG, Halten gefährlicher Tiere(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 23 BNatSchG, Naturschutzgebiete(gesetze-im-internet.de).gov
  8. Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (Bayern), § 1(gesetze-bayern.de).gov
  9. Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)(recht.nrw.de).gov
  10. Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG), Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(laves.niedersachsen.de).gov
  11. Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft, Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg(mik.brandenburg.de).gov
  12. Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, Transparenzportal Bremen(transparenz.bremen.de).gov
  13. Berliner Hundegesetz, Senatsverwaltung für Verbraucherschutz(berlin.de).gov
  14. Gefährliche Hunde im Saarland, Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz(saarland.de).gov
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