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Listenhunde in Deutschland: Kampfhunde, das Einfuhrverbot und die 16 Länderlisten

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam15 Min. Lesezeit

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Listenhunde in Deutschland: Kampfhunde, das Einfuhrverbot und die 16 Länderlisten

Häufig gestellte Fragen

Welche Hunderassen sind in Deutschland verboten?

Für die Haltung ist bundesweit keine Rasse verboten. Das bundesweite HundVerbrEinfG verbietet die Einfuhr oder das Verbringen von vier Rassen nach Deutschland, Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, sowie deren Kreuzungen. Ob eine Rasse gehalten werden darf und unter welchen Voraussetzungen, entscheidet jedes Land für sich, und Bremen etwa verbietet die Haltung derselben vier Rassen mit engen Ausnahmen.

Wie viele Bundesländer haben noch eine Rasseliste?

Die meisten schon, aber eine wachsende Minderheit nicht mehr. Niedersachsen hat seine Liste 2011 abgeschafft, Schleswig-Holstein ist ab dem 1. Januar 2016 zu einem rasseneutralen System übergegangen, und Brandenburg hat seine zweistufige Rasseklassifizierung am 1. Juli 2024 aufgehoben. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Bremen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland wurden alle mit Stand 20. Juli 2026 als weiterhin Rasselisten verwendend verifiziert.

Nimmt ein Wesenstest einen Hund von der Rasseliste?

Das hängt vom Land ab. In Sachsen und im Saarland ist die rassebezogene Vermutung ausdrücklich widerleglich, sodass eine amtliche Verhaltensbegutachtung sie entkräften kann. In Bayern ist die Vermutung der Kategorie 2 widerleglich, die der Kategorie 1 dagegen nicht. Ein Testergebnis aus dem Verfahren eines Landes gilt nicht automatisch auch in einem anderen Land.

Was ist der Unterschied zwischen einem Listenhund und einem Kampfhund?

Beide Begriffe meinen im Kern dasselbe, nur mit unterschiedlicher Regelungstechnik. Kampfhund ist der ältere Begriff, der noch in der bayerischen Verordnung und in der baden-württembergischen Polizeiverordnung verwendet wird. Listenhund ist der Alltagsbegriff für einen Hund auf der Rasseliste eines Landes. Mehrere Länder bevorzugen inzwischen den neutralen Begriff gefährlicher Hund, der auch einen Hund jeder Rasse erfassen kann, der nach einem Vorfall als gefährlich eingestuft wurde.

Bleibt ein Hund Listenhund, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?

Die Einstufung knüpft an den Haltungsort an, sodass ein Umzug in ein anderes Land bedeutet, dass der Hund nach den Regeln dieses Landes neu beurteilt wird. Ein in Niedersachsen nicht gelisteter Hund kann in Bayern in eine unwiderlegliche Kategorie fallen, ohne dass sich am Tier etwas geändert hat, und umgekehrt ist dasselbe möglich. Es gibt keine bundesweite Regel, die eine Erlaubnis oder einen Status über eine Landesgrenze hinweg überträgt.

Welche Pflichten folgen, wenn ein Hund in Deutschland als gefährlich eingestuft wird?

Typischerweise eine Erlaubnis der örtlichen Behörde, eine Leinen und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit, ein Sachkundenachweis des Halters, eine Haftpflichtversicherung, Chippen und Registrierung sowie ein deutlich höherer, von der Kommune festgelegter Hundesteuersatz. Manche Länder ergänzen Zucht und Handelsverbote. Das genaue Pflichtenbündel unterscheidet sich nach Land, und der Steuersatz unterscheidet sich nach Gemeinde.

Steht der Rottweiler in Deutschland auf der Rasseliste?

Nur in manchen Ländern. Der Rottweiler erscheint in der widerleglichen Kategorie 2 der bayerischen Verordnung und in der Gruppe des § 10 Abs. 1 des Landeshundegesetzes NRW, die weitere Pflichten auslöst statt der Einstufung nach § 3 Abs. 2. Er gehört nicht zu den vier Rassen, die das bundesweite Einfuhrverbot erfasst, und er ist nicht in jedem Land gelistet.

Wo finde ich die aktuelle Liste für mein Bundesland?

Auf dem eigenen Rechtsportal des Landes oder den Seiten seines Innen oder Veterinärministeriums, zum Beispiel gesetze-bayern.de für Bayern, recht.nrw.de für Nordrhein-Westfalen oder revosax.sachsen.de für Sachsen. Diese Listen werden vergleichsweise häufig geändert, sodass man sich auf eine Liste ohne Verifizierungsdatum nicht verlassen sollte.

Aktualisierungen

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Quellen und Referenzen

  1. § 2 HundVerbrEinfG, Verbringungs- und Einfuhrverbot für bestimmte Hunde(gesetze-im-internet.de).gov
  2. Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (Bayern), § 1(gesetze-bayern.de).gov
  3. Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1(recht.nrw.de).gov
  4. Berliner Hundegesetz und Gefährliche-Hunde-Verordnung, Senatsverwaltung für Verbraucherschutz(berlin.de).gov
  5. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG), Sachsen(revosax.sachsen.de).gov
  6. Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG), Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit(laves.niedersachsen.de).gov
  7. Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, Freie und Hansestadt Hamburg(hamburg.de).gov
  8. Gefährliche Hunde im Saarland, Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz(saarland.de).gov
  9. Gefährliche Hunde, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (Landesgesetz über gefährliche Hunde vom 22. Dezember 2004)(add.rlp.de).gov
  10. Hundeverordnung Hessen (Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22. Januar 2003), Regierungspräsidium Darmstadt(rp-darmstadt.hessen.de).gov
  11. Hundegesetz Sachsen-Anhalt (Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren), Ministerium für Inneres und Sport(mi.sachsen-anhalt.de).gov
  12. Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft, Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg(mik.brandenburg.de).gov
  13. Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, Transparenzportal Bremen(transparenz.bremen.de).gov
  14. Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden, Serviceportal Baden-Württemberg (Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde)(service-bw.de).gov
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