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Lärmbelästigung durch Nachbarn: § 906 BGB, der Unterlassungsanspruch und das Lärmprotokoll

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam13 Min. Lesezeit

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Lärmbelästigung durch Nachbarn: § 906 BGB, der Unterlassungsanspruch und das Lärmprotokoll

Häufig gestellte Fragen

Was gilt nach deutschem Recht als Lärmbelästigung?

Für den zivilrechtlichen Anspruch zwischen Nachbarn fragt § 906 BGB, ob der Lärm die Nutzung des betroffenen Grundstücks mehr als unwesentlich beeinträchtigt. Die Vorschrift behandelt eine Beeinträchtigung in der Regel als unwesentlich, wenn die Grenz- oder Richtwerte in Gesetzen, Verordnungen und den Verwaltungsvorschriften nach § 48 BImSchG nicht überschritten werden, sodass die Antwort auch von der Art des Gebiets abhängt.

Muss ich Lärm dulden, wenn mein Nachbar etwas für das Gebiet Übliches tut?

§ 906 Abs. 2 BGB verlangt, selbst eine wesentliche Beeinträchtigung zu dulden, wenn sie durch eine ortsübliche Nutzung des anderen Grundstücks entsteht, die durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen für Nutzer dieser Art nicht verhindert werden kann. In diesem Fall kann stattdessen ein angemessener Ausgleich in Geld verlangt werden, unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen.

Was ist ein Lärmprotokoll, und muss es eine bestimmte Form haben?

Es handelt sich um eine zeitnahe Aufzeichnung von Lärmvorfällen mit Datum, Anfangs- und Endzeit, Art des Lärms und konkreter Wirkung. Kein Gesetz schreibt eine Form vor, aber deutsche Gerichte und Vermieter erwarten diesen Detailgrad, und am selben Tag verfasste Einträge sind deutlich mehr wert als eine später rekonstruierte Liste.

Soll ich bei einem lauten Nachbarn das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen?

Das Ordnungsamt der Kommune ist während der Bürozeiten für Ruhezeitverstöße und für § 7 der 32. BImSchV zuständig. Außerhalb dieser Zeiten kann die Polizei bei einer laufenden Störung ausrücken und diese dokumentieren. Keine der beiden Stellen entscheidet über den zivilrechtlichen Anspruch zwischen den beiden Grundstücken.

Kann ich wegen Lärm von einem Nachbarn die Miete mindern?

§ 536 BGB mindert die Miete, wenn ein Mangel die Tauglichkeit der Mietsache aufhebt oder mindert, und anhaltender Lärm von außen kann einen solchen Mangel darstellen. Der Anspruch richtet sich gegen den Vermieter und nicht gegen den Nachbarn, und § 536c BGB verlangt, dass der Mieter dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzeigt.

Was unterscheidet die Ordnungswidrigkeit von der zivilrechtlichen Klage?

Die Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG ist eine öffentlich-rechtliche Sanktion durch eine Behörde, gedeckelt bei 5.000 Euro. Die zivilrechtliche Klage nach § 906 BGB und § 1004 BGB ist ein privater Streit zwischen zwei Grundstückseigentümern darüber, was geduldet werden muss und was gestoppt werden kann. Beide laufen unabhängig voneinander.

Kann ein Gericht einem Nachbarn den Lärm untersagen?

§ 1004 BGB sieht die Beseitigung einer Beeinträchtigung vor sowie, wenn weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind, eine Klage auf Unterlassung. § 1004 Abs. 2 BGB schließt den Anspruch aus, wenn der Eigentümer zur Duldung der Einwirkung verpflichtet ist, was genau die Frage ist, die § 906 BGB beantwortet.

Werden Kinder und Hunde wie Maschinenlärm behandelt?

Lärm von Kleinkindern wird im deutschen Recht und in der Praxis ganz anders behandelt als Maschinen- oder Partylärm, und eine Durchsetzung dagegen ist selten. Anhaltender Tierlärm wird als gewöhnlicher Nachbarschaftslärm bewertet und kann sowohl § 117 OWiG als auch die Prüfung nach § 906 BGB betreffen.

Aktualisierungen

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Quellen und Referenzen

  1. § 906 BGB, Zuführung unwägbarer Stoffe(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 1004 BGB, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 903 BGB, Befugnisse des Eigentümers(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 907 BGB, Gefahrdrohende Anlagen(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 117 OWiG, Unzulässiger Lärm(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 7 32. BImSchV, Betrieb von Geräten und Maschinen(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 3 BImSchG, Begriffsbestimmungen(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 22 BImSchG, Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 48 BImSchG, Verwaltungsvorschriften(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 536 BGB, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 536c BGB, Während der Mietzeit auftretende Mängel, Mängelanzeige durch den Mieter(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 2 RDG, Begriff der Rechtsdienstleistung(gesetze-im-internet.de).gov
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