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Beleidigung in Deutschland: § 185 StGB, Strafe und wie eine Strafanzeige abläuft

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam21 Min. Lesezeit

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Beleidigung in Deutschland: § 185 StGB, Strafe und wie eine Strafanzeige abläuft

Häufig gestellte Fragen

Was zählt nach § 185 StGB als Beleidigung?

Eine Missachtungs- oder Nichtachtungsäußerung, die die Ehre einer identifizierbaren Person angreift. Erfasst sind Werturteile und Schimpfwörter, und die Vorschrift beschränkt sich nicht auf gesprochene Worte: Eine Gebärde, ein Bild, ein Symbol oder eine körperliche Handlung wie das Anspucken können ausreichen. Handelt es sich bei der Äußerung um eine Tatsachenbehauptung statt um ein Werturteil, ist in der Regel § 186 StGB oder § 187 StGB einschlägig.

Wie lange habe ich Zeit, einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen?

Drei Monate nach § 77b Abs. 1 StGB. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die antragsberechtigte Person von der Tat und von der Identität der handelnden Person Kenntnis erlangt hat, und würde sie an einem Sonntag, einem allgemeinen Feiertag oder einem Samstag enden, verlängert sie sich bis zum Ende des nächsten Werktags. Ist sie verstrichen, ist der strafrechtliche Weg versperrt, ganz gleich, wie stark der zugrunde liegende Sachverhalt ist.

Wo stelle ich in Deutschland eine Strafanzeige wegen einer Beleidigung?

§ 158 Abs. 1 StPO nennt drei Stellen: die Staatsanwaltschaft, die Behörden und Beamten des Polizeidienstes und das Amtsgericht. Die Anzeige kann schriftlich oder zu Protokoll erstattet werden, und bei einem nur auf Antrag verfolgbaren Delikt müssen die Identität der anzeigenden Person und ihr Verfolgungswille dokumentiert werden.

Wird eine Beleidigung im Internet strenger behandelt als eine persönlich geäußerte?

Das kann sie. § 185 StGB hebt das Höchstmaß von einem Jahr auf zwei Jahre an, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB begangen wird. Diese Qualifikation wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, in Kraft seit 3. April 2021, in § 185 StGB eingefügt.

Was macht die Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige wegen Beleidigung?

Sie entscheidet, ob öffentliche Klage erhoben wird. Beleidigung ist in § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO als Privatklagedelikt aufgeführt, und nach § 376 StPO erhebt die Staatsanwaltschaft bei diesen Delikten nur dann öffentliche Klage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Tut sie das nicht, wird die anzeigende Person meist auf den Privatklageweg verwiesen, der nach § 380 StPO in der Regel zunächst einen erfolglosen Sühneversuch voraussetzt, bevor eine Privatklage erhoben werden kann.

Sind die online kursierenden Tabellen mit Eurobeträgen je Schimpfwort zuverlässig?

Nein. Das deutsche Recht kennt keinen Tarif für einzelne Wörter. § 40 StGB verlangt, eine Geldstrafe in Tagessätzen zu verhängen, wobei die Anzahl die Schwere der Tat widerspiegelt und die Höhe des einzelnen Tagessatzes aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der täterschaftlichen Person bestimmt wird. Die kursierenden Tabellen sind zusammengetragene Einzelfälle aus individuellen Entscheidungen, kein Katalog, den ein Gericht anwendet.

Macht die Bezeichnung als Schmähkritik eine Äußerung automatisch strafbar?

Nein, und das Bundesverfassungsgericht hat das in seinen 2020 durch die Pressemitteilungen 049/2020 und 095/2020 bekanntgemachten Entscheidungen ausdrücklich festgestellt. Schmähkritik ist eine eng begrenzte Kategorie, die Äußerungen vorbehalten ist, deren eigentliches Anliegen die persönliche Herabwürdigung der betroffenen Person ist, statt sich mit einer Sache auseinanderzusetzen. Außerhalb dieser engen Kategorie muss ein Gericht das Ehrinteresse weiterhin gegen die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG abwägen.

Können eine Strafanzeige und ein zivilrechtlicher Anspruch gleichzeitig verfolgt werden?

Ja. Der strafrechtliche Weg nach den §§ 185 bis 187 StGB und der zivilrechtliche Weg sind getrennt. Zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung und auf Unterlassung der Wiederholung stützen sich auf § 1004 Abs. 1 BGB in entsprechender Anwendung zusammen mit § 823 BGB, und keiner der beiden Wege hängt vom Ausgang des anderen ab.

Aktualisierungen

Unabhängig gegen die zitierten Primärquellen geprüft

Quellen und Referenzen

  1. § 185 StGB, Beleidigung(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 186 StGB, Üble Nachrede(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 187 StGB, Verleumdung(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 188 StGB, Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 189 StGB, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 192 StGB, Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 192a StGB, Verhetzende Beleidigung(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 193 StGB, Wahrnehmung berechtigter Interessen(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 194 StGB, Strafantrag(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 199 StGB, Wechselseitig begangene Beleidigungen(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 200 StGB, Bekanntgabe der Verurteilung(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 77b StGB, Antragsfrist(gesetze-im-internet.de).gov
  13. § 40 StGB, Verhängung in Tagessätzen(gesetze-im-internet.de).gov
  14. § 158 StPO, Strafanzeige; Strafantrag(gesetze-im-internet.de).gov
  15. § 374 StPO, Privatklagedelikte(gesetze-im-internet.de).gov
  16. § 376 StPO, Erhebung der öffentlichen Klage bei Privatklagedelikten(gesetze-im-internet.de).gov
  17. § 380 StPO, Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung(gesetze-im-internet.de).gov
  18. Art. 5 GG, Meinungs- und Pressefreiheit(gesetze-im-internet.de).gov
  19. BVerfG, Pressemitteilung Nr. 49/2020 vom 19. Mai 2020, Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen(bundesverfassungsgericht.de).gov
  20. BVerfG, Pressemitteilung Nr. 95/2020 vom 19. August 2020 (1 BvR 2249/19), Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung(bundesverfassungsgericht.de).gov
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