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SCHUFA-Eintrag löschen: Löschfristen, kostenlose Selbstauskunft und Ihre Rechte

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam13 Min. Lesezeit

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SCHUFA-Eintrag löschen: Löschfristen, kostenlose Selbstauskunft und Ihre Rechte

Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft?

Fordern Sie eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an, entweder über das kostenlose Online-Portal Meine SCHUFA oder per schriftlichem Antrag. Das kostet nichts, zeigt jeden Eintrag, den die SCHUFA speichert, und Sie müssen kein kostenpflichtiges Überwachungsprodukt kaufen, um diese Informationen zu sehen.

Wird ein SCHUFA-Eintrag automatisch 18 Monate nach der Begleichung der Schuld gelöscht?

Nicht automatisch. Das BGH-Urteil vom Dezember 2025 bestätigte Verhaltensregeln der Branche, die eine allgemeine Speicherfrist von drei Jahren nach Begleichung vorsehen, verkürzt auf 18 Monate nur dann, wenn die Schuld zügig beglichen wurde, kein weiterer negativer Eintrag folgte und keine gesonderte Mitteilung aus dem Insolvenzregister zur selben Forderung vorliegt.

Wie lange bleibt eine Restschuldbefreiung in meiner SCHUFA-Akte sichtbar?

Sechs Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung über die Restschuldbefreiung rechtskräftig wird, nach § 3 InsBekV, der deutschen Verordnung, die die Löschungsfrist des öffentlichen Insolvenzregisters selbst festlegt. Ein EuGH-Urteil aus 2023 bestätigte, dass eine Auskunftei diese Daten nicht länger speichern darf als das Register selbst, doch die Sechs-Monats-Frist stammt aus der Verordnung, nicht aus dem Urteil.

Kann ich einen SCHUFA-Eintrag entfernen lassen, nur weil er mir unangenehm ist?

Nein. Art. 16 DSGVO erlaubt die Berichtigung eines Eintrags, der sachlich falsch ist, etwa der falsche Betrag, ein Status als unbezahlt nach bereits erfolgter Zahlung, oder eine Schuld, die nie Ihre war. Ein zutreffender Eintrag kann nicht allein deshalb entfernt werden, weil Sie ihn lieber nicht dort sehen würden.

Was unterscheidet das BGH-Urteil von 2025 vom EuGH-Urteil zum Scoring aus 2023?

Sie beantworten unterschiedliche Fragen. Das BGH-Urteil von 2025 betrifft, wie lange ein beglichener negativer Eintrag gespeichert werden darf. Das EuGH-Urteil C-634/21 aus 2023 betrifft, ob sich eine Bank so stark auf einen automatisierten SCHUFA-Score verlässt, dass dies als automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO gilt. Keines der beiden Urteile legt eine Löschfrist für die Frage des jeweils anderen fest.

Was kann ich tun, wenn die SCHUFA die Berichtigung oder Löschung eines Eintrags ablehnt?

Nutzen Sie das kostenlose Ombudsmann-Verfahren der Auskunfteibranche für eine unabhängige Prüfung, oder reichen Sie eine Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten nach Art. 77 DSGVO ein. Keiner der beiden Wege verlangt eine Gebühr oder einen Anwalt.

Ist ein SCHUFA-Score dasselbe wie eine Kreditentscheidung?

Nein. Die SCHUFA liefert Informationen und einen Score an das Unternehmen, mit dem Sie zu tun haben, etwa eine Bank oder einen Vermieter, doch dieses Unternehmen trifft die Entscheidung selbst. Ist die Entscheidung eines Kreditgebers im Wesentlichen allein durch den Score vorbestimmt, kann laut dem EuGH-Urteil C-634/21 aus 2023 Art. 22 DSGVO auf diesen Scoring-Schritt anwendbar sein.

Aktualisierungen

Unabhängig gegen die zitierten Primärquellen geprüft

Quellen und Referenzen

  1. Art. 15 DSGVO, Auskunftsrecht der betroffenen Person (Verordnung (EU) 2016/679)(eur-lex.europa.eu).gov
  2. Art. 16 DSGVO, Recht auf Berichtigung(eur-lex.europa.eu).gov
  3. Art. 17 DSGVO, Recht auf Löschung(eur-lex.europa.eu).gov
  4. Art. 21 DSGVO, Widerspruchsrecht(eur-lex.europa.eu).gov
  5. Art. 22 DSGVO, Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling(eur-lex.europa.eu).gov
  6. § 31 BDSG, Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskunfteien(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 3 InsBekV, Löschungsfristen für Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren(gesetze-im-internet.de).gov
  8. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 233/2025 zu Urteil I ZR 97/25 vom 18.12.2025(bundesgerichtshof.de).gov
  9. EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-634/21 (SCHUFA Scoring, Art. 22 DSGVO)(curia.europa.eu).gov
  10. EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-26/22 und C-64/22 (Speicherung von Insolvenzdaten)(curia.europa.eu).gov
  11. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)(bfdi.bund.de).gov
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