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Lohnpfändung 2026: Pfändungsfreigrenze, Pfändungstabelle und wie viel geschützt bleibt

Unabhängig faktengeprüftVon Recording Law Redaktionsteam12 Min. Lesezeit

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Lohnpfändung 2026: Pfändungsfreigrenze, Pfändungstabelle und wie viel geschützt bleibt

Häufig gestellte Fragen

Wie viel von meinem Lohn ist in Deutschland vor einer Pfändung geschützt?

Ab dem 1. Juli 2026 behält ein Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten 1.587,40 Euro monatlich vollständig geschützt, zuzüglich 597,42 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person und 332,83 Euro für jede der zweiten bis fünften Person. Oberhalb von rund 4.866,30 Euro monatlich ist der gesamte übersteigende Betrag pfändbar.

Warum zeigt die Gesetzesseite einen anderen, niedrigeren Betrag als 1.587,40 Euro?

Der Live-Text des § 850c Abs. 1 ZPO zeigt 1.178,59 Euro, den Betrag in der ursprünglichen Fassung und keinen veralteten Cache. § 850c Abs. 4 ZPO verlangt, dass die jährliche Anpassung jeden Juli als gesonderte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht wird, sodass die aktuellen Beträge aus dieser Bekanntmachung stammen und nicht aus der Gesetzestextseite selbst.

Wie oft ändern sich die Pfändungsfreigrenzen?

Sie werden in einem jährlichen Zyklus jeden Juli durch eine neue Bekanntmachung neu festgesetzt. Prüfen Sie immer, ob ein Betrag ein aktuelles Datum des Inkrafttretens trägt, bevor Sie sich darauf verlassen.

Was ist ein P-Konto, und muss ich es beantragen?

Ein Pfändungsschutzkonto, oder P-Konto, ist ein Bankkonto, das nach § 850k ZPO umgewandelt wird, um automatisch einen Grundbetrag des Guthabens vor jeder Pfändung zu schützen. Jede Bank muss die Umwandlung auf Wunsch anbieten, aber sie erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sie beantragen, und der Schutz gilt im Allgemeinen erst ab dem Zeitpunkt der Umwandlung.

Gilt der übliche Pfändungsschutz auch für Unterhaltsschulden?

Nein. Eine Unterhaltsforderung, einschließlich Kindes- oder Ehegattenunterhalt, läuft nach der schärferen Regelung des § 850d ZPO, nach der ein Gericht den Pfändungsschutz des Schuldners unter die Standardwerte des § 850c absenken kann, sodass nur das für den eigenen notwendigen Unterhalt Erforderliche verbleibt. Das ist die Ausnahme, die Menschen am häufigsten überrascht, die annehmen, die Standardbeträge schützten sie gegen jede Art von Forderung.

Wenn zwei Gläubiger jeweils eine Pfändung gegen meinen Lohn haben, wer wird zuerst bedient?

Nach § 804 ZPO richtet sich der Rang grundsätzlich nach der Reihenfolge, in der die jeweilige Pfändung tatsächlich durchgeführt wurde, nicht danach, welche Schuld größer oder älter ist. Ein Unterhaltsgläubiger springt diese Reihenfolge nicht einfach an. § 850d Abs. 1 ZPO verschafft ihm stattdessen Zugriff auf Einkommen, das ein gewöhnlicher Gläubiger überhaupt nicht erreichen kann, und § 850d Abs. 2 ZPO ordnet mehrere Unterhaltsgläubiger untereinander nach § 1609 BGB.

Gibt es Einkommen, das unabhängig von der Höhe vollständig vor einer Pfändung geschützt ist?

Ja. § 850a ZPO listet bestimmte Kategorien auf, darunter bestimmte Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie bestimmte zweckgebundene Sozialleistungen, die unabhängig von Ihrem Gesamteinkommen unpfändbar sind, zusätzlich zum allgemeinen Pfändungsschutz nach § 850c ZPO.

Aktualisierungen

Unabhängig gegen die zitierten Primärquellen geprüft

Quellen und Referenzen

  1. § 850c ZPO, Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen(gesetze-im-internet.de).gov
  2. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026)(gesetze-im-internet.de).gov
  3. Bundesgesetzblatt, Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026, Regelungstext (PDF)(recht.bund.de).gov
  4. § 850a ZPO, Unpfändbare Bezüge(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 850d ZPO, Pfändungsschutz bei Unterhaltsansprüchen(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 850k ZPO, Pfändungsschutzkonto(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 850e ZPO, Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 850l ZPO, Pfändungsschutz für Guthaben auf Antrag(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 804 ZPO, Pfändungspfandrecht und Rangfolge(gesetze-im-internet.de).gov
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