Lohnpfändung 2026: Pfändungsfreigrenze, Pfändungstabelle und wie viel geschützt bleibt

Eine Lohnpfändung bedeutet, dass ein Teil Ihres Lohns rechtlich umgeleitet und an einen Gläubiger ausgezahlt wird, bevor er überhaupt auf Ihrem Bankkonto ankommt. Einkommen an einen Gläubiger zu verlieren ist stressig genug, ohne dass man auch noch herausfinden muss, wie viel davon das Gesetz tatsächlich zulässt. Die wichtigste Größe dabei ist der Pfändungsschutz: eine Grenze im deutschen Recht, die ein Gläubiger, unabhängig von der Schuld, nicht antasten darf.
Diese Seite geht durch, wie § 850c ZPO diesen Schutz strukturiert, welches Einkommen dabei mitzählt, was unabhängig von der Höhe vollständig unpfändbar ist, wie das besondere P-Konto ein Bankguthaben schützt, in welcher Reihenfolge mehrere Gläubiger bedient werden, und welche schärferen Regeln speziell für Unterhaltsforderungen gelten, die Ausnahme, die die meisten Menschen überrascht.
Informationen zuletzt geprüft am 20. Juli 2026. Diese Seite enthält allgemeine rechtliche Informationen und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
Die Grundstruktur: ein geschützter Mindestbetrag, dann eine gleitende Skala
§ 850c ZPO ist die Vorschrift, die einen Teil des Lohns eines Arbeitnehmers vor einer Pfändung schützt. Sie funktioniert über einen unpfändbaren Grundbetrag, den niemand unabhängig von der Schuld antasten darf, zuzüglich eines gleitenden Anteils von allem, was darüber hinaus verdient wird, der mit steigendem Einkommen zunehmend pfändbar wird, bis zu einer Obergrenze, oberhalb derer der gesamte Restbetrag pfändbar ist.
Die tatsächlichen Eurobeträge sind nicht dauerhaft im Gesetzestext festgeschrieben. Sie werden durch eine gesonderte jährliche Bekanntmachung festgelegt, die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die auf der Ermächtigung beruht, die § 850c selbst erteilt, und historisch etwa alle zwei Jahre mit neuen Zahlen neu veröffentlicht, inzwischen in einem jährlichen Juli-Zyklus. Die Struktur im Gesetz bleibt stabil. Die Zahlen darin ändern sich.
Die aktuellen Beträge, gültig ab 1. Juli 2026
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (ausgefertigt am 19.03.2026, veröffentlicht als BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026) legt diese Beträge fest, gültig ab dem 1. Juli 2026:
| Situation | Geschützter Betrag |
|---|---|
| Grundbetrag, keine Unterhaltspflichten | 1.587,40 EUR / Monat |
| Zusätzlicher Betrag, erste unterhaltsberechtigte Person | + 597,42 EUR / Monat |
| Zusätzlicher Betrag, jeweils für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person | + 332,83 EUR / Monat |
| Vollständig pfändbar oberhalb von | 4.866,30 EUR / Monat |
Oberhalb des Grundbetrags und unterhalb der Obergrenze nimmt das Gesetz einen festen Anteil: § 850c Abs. 3 ZPO lässt drei Zehntel des übersteigenden Betrags unpfändbar, sodass ohne Unterhaltspflichten sieben Zehntel pfändbar sind, mit zwei weiteren geschützten Zehnteln für die erste unterhaltsberechtigte Person und einem weiteren Zehntel für jede der zweiten bis fünften Person. Die der Bekanntmachung beigefügte Tabelle ist genau dieser Anteil, vorab in 10-Euro-Einkommensstufen berechnet, keine gesonderte Skala. Oberhalb von 4.866,30 Euro monatlich ist der gesamte Betrag oberhalb dieser Grenze unabhängig von Unterhaltspflichten pfändbar.
Rechenbeispiel
Ein Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten mit 2.200 Euro Nettoverdienst im Monat wird wegen einer gewöhnlichen, nicht unterhaltsbezogenen Schuld gepfändet. Die ersten 1.587,40 Euro sind vollständig geschützt. Die verbleibenden 612,60 Euro fallen in die gleitende Zone, in der drei Zehntel geschützt bleiben und sieben Zehntel pfändbar sind, was 428,82 Euro ergibt. Das entspricht genau dem Betrag, den die amtliche Tabelle für die Einkommensstufe von 2.200,00 bis 2.209,99 Euro in der Bekanntmachung ausweist. Der Gläubiger erhält nicht die vollen 612,60 Euro Differenz. Zu beachten ist, dass § 850c Abs. 5 ZPO den Verdienst zunächst auf ein Vielfaches von zehn abrundet, bevor der Anteil angewendet wird, weshalb die Tabelle in 10-Euro-Stufen arbeitet. Bei einem Arbeitnehmer, der ein Kind unterhält, erhöht sich der Grundbetrag um 597,42 Euro, sodass bei demselben Gehalt von 2.200 Euro ein deutlich größerer Anteil geschützt bleibt, bevor überhaupt eine gleitende Skala zur Anwendung kommt.
Pfändungsrechner nach § 850c ZPO
Ermittelt den unpfändbaren Betrag, der vom monatlichen Nettoeinkommen nicht gepfändet werden darf. Die Grenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt.
Dieser Rechner liefert allgemeine Informationen auf Grundlage des § 850c ZPO und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Nicht abgebildet sind die teilweise unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO, der Freibetrag des P-Kontos nach §§ 899 ff. ZPO, die Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO sowie § 850c Abs. 6 ZPO, wonach das Gericht eine unterhaltsberechtigte Person mit eigenem Einkommen unberücksichtigt lassen kann.
Vorsicht: Der Gesetzestext selbst zeigt nicht den aktuellen Betrag
Die Live-Seite unter gesetze-im-internet.de/zpo/__850c.html, der offizielle Anbieter für deutsche Bundesgesetze, zeigt 1.178,59 Euro als Grundbetrag an. Das ist kein veralteter Cache und kein Fehler. Es ist der Betrag in der ursprünglichen Fassung, und § 850c Abs. 4 ZPO lässt ihn bewusst dort stehen: Die jährliche Anpassung wird als gesonderte Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, statt die Vorschrift zu ändern. Dieselbe Gesetzesseite trägt eine Fußnote, die jede Bekanntmachung auflistet, einschließlich der von 2026. Wer nur den Vorschriftentext liest, verlässt sich auf einen Betrag, der um rund 400 Euro überholt ist, und die zugrunde liegende Seite wurde offenbar nicht aktualisiert, um auf die aktuellen Zahlen zu verweisen. Das maßgebliche, aktuelle Dokument ist die eigenständige Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gesondert im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nicht die allgemeine Gesetzestextseite.
Die praktische Lehre daraus gilt nicht nur für diesen einen Fall. Weil diese Schwellenwerte planmäßig zurückgesetzt werden, etwa jeden Juli, kann jede Quelle, auch eine offiziell wirkende, zwischen den Aktualisierungen unbemerkt veraltet sein. Trägt ein gelesener Betrag kein klares Datum des Inkrafttretens und keinen Verweis auf die Bekanntmachung des jeweiligen Jahres, sollten Sie ihn als ungeprüft behandeln und vor der Anwendung auf eine tatsächliche Pfändung die aktuelle Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt prüfen.
Was überhaupt als Arbeitseinkommen zählt
§ 850c schützt Arbeitseinkommen, worunter der gewöhnliche Lohn und das Gehalt fallen, aber die Berechnung dessen, was tatsächlich mitzählt, ist eine eigene Frage, geregelt in § 850e ZPO. Bestimmte Bestandteile, etwa bestimmte Mehrarbeitszuschläge und bestimmte Aufwandsentschädigungen, werden bei der Berechnung anders behandelt als das Grundgehalt, und § 850e regelt außerdem, wie Einkommen aus mehreren Quellen oder schwankendes Einkommen von Monat zu Monat behandelt wird, damit der Pfändungsschutz konsistent angewendet wird.
Was vorab herausgerechnet wird, bevor die Skala überhaupt greift
Unabhängig vom gestuften Pfändungsschutz nimmt § 850a ZPO bestimmte Zahlungen aus der Berechnung heraus, bevor die Skala des § 850c überhaupt angewendet wird. Der Schutz hängt nicht davon ab, wie viel jemand sonst verdient, aber mehrere dieser Kategorien sind gedeckelt und nicht uneingeschränkt geschützt: Mehrarbeitsvergütung ist nur zur Hälfte geschützt, Weihnachtsvergütung nur bis zur Hälfte des gerundeten monatlichen Freibetrags, und Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzulagen nur, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Dazu zählen unter anderem bestimmte Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzulagen, die an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen anknüpfen, sowie bestimmte einmalige oder zweckgebundene Sozialleistungen. Diese stehen neben, nicht anstelle des allgemeinen Pfändungsschutzes nach § 850c: Sie werden schlicht vollständig aus der Berechnung herausgenommen, bevor die gleitende Skala des § 850c überhaupt auf den Rest angewendet wird.
Ein Bankguthaben schützen: das P-Konto
Eine Lohnpfändung erfolgt, bevor das Geld über den Arbeitgeber auf Ihrem Konto ankommt. Eine Kontopfändung funktioniert anders: Die Bank selbst kann angewiesen werden, das Guthaben einzufrieren und an den Gläubiger auszuzahlen. Ohne Schutz kann ein gesamtes Kontoguthaben in dem Moment eingefroren werden, in dem ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingeht, unabhängig davon, woher das Geld tatsächlich stammt.
§ 850k ZPO ist die Lösung: das Pfändungsschutzkonto, allgemein P-Konto genannt. Jedes gewöhnliche Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, und jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese Umwandlung auf Wunsch anzubieten. Nach der Umwandlung ist jeden Monat automatisch ein geschützter Grundbetrag, angelehnt an die allgemeine Logik des Pfändungsschutzes, vor jeder Pfändung auf diesem Konto geschützt, und § 899 Abs. 2 ZPO überträgt einen nicht ausgeschöpften Teil des monatlichen Freibetrags in die Folgemonate, während § 902 ZPO weitere geschützte Beträge für unterhaltene Personen und bestimmte Leistungen hinzufügt und § 906 ZPO dem Vollstreckungsgericht erlaubt, einen abweichenden Betrag festzusetzen. § 850l ZPO ist eine weitere, eigenständige Vorschrift, die die Pfändung eines Gemeinschaftskontos regelt.
Der Schutz greift bei einem gewöhnlichen Konto nicht automatisch. Sie müssen die Umwandlung in ein P-Konto aktiv bei Ihrer Bank beantragen, und sie wirkt im Allgemeinen erst ab dem Zeitpunkt der Umwandlung, nicht rückwirkend. Wer eine Pfändung erwartet, oder bereits eine Lohnpfändung hat und befürchtet, dass als Nächstes ein Bankkonto betroffen sein könnte, sollte die Umwandlung in ein P-Konto vornehmen, bevor eine Kontosperrung eintritt, nicht erst danach.
Wenn mehrere Gläubiger denselben Lohn verfolgen
Halten mehrere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen denselben Schuldner, legt § 804 ZPO fest, dass sich der Rang grundsätzlich nach der Reihenfolge richtet, in der die jeweilige Pfändung tatsächlich durchgeführt wurde, nicht nach der Reihenfolge, in der die Schulden entstanden sind, oder danach, welcher Gläubiger den höheren Betrag zu fordern hat. Eine frühere, wirksam durchgeführte Pfändung geht grundsätzlich einer späteren gegen dasselbe Einkommen vor, vorbehaltlich der besonderen und schärferen Regeln für Unterhaltsforderungen, die unten beschrieben werden. Diese Regeln verdrängen die Rangfolge nicht: Sie verschaffen einem Unterhaltsgläubiger Zugriff auf Einkommen, das ein gewöhnlicher Gläubiger überhaupt nicht erreichen kann.
Die Ausnahme, die die meisten Menschen überrascht: Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO
All das oben Beschriebene betrifft eine gewöhnliche Schuld, einen Kreditkartensaldo, eine unbezahlte Rechnung, ein Privatdarlehen. Eine Forderung wegen rückständigen Unterhalts, ob Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt, läuft nach einer deutlich anderen und schärferen Regelung: § 850d ZPO.
Nach § 850d kann ein Gericht den eigenen Pfändungsschutz des Schuldners unter die Standardwerte des § 850c absenken, soweit dies erforderlich ist, um eine berechtigte Unterhaltsforderung zu befriedigen, solange dem Schuldner das verbleibt, was das Gericht als das zu seinem eigenen notwendigen Unterhalt Erforderliche ansieht, ein Betrag, den das Gericht anhand der Umstände des Einzelfalls festsetzt, statt einfach die Standardtabelle abzulesen. In der Praxis bedeutet das, dass ein Unterhaltsgläubiger oft tiefer in das Einkommen eines Schuldners eingreifen kann, als es ein gewöhnlicher gewerblicher Gläubiger jemals könnte, und ein Schuldner, der annimmt, der Standardbetrag von 1.587,40 Euro schütze ihn gegen jede Art von Forderung, einschließlich einer Unterhaltsforderung, geht von der falschen Zahl aus.
Diese Unterscheidung überrascht Menschen gerade deshalb, weil die Standard-Pfändungstabelle so weithin als der Pfändungsschutz schlechthin bekannt gemacht wird, obwohl sie tatsächlich nur der Pfändungsschutz für eine gewöhnliche Schuld ist. Eine Unterhaltsforderung ist die bewusste Ausnahme, und es lohnt sich zu prüfen, welche Regelung tatsächlich gilt, bevor Sie annehmen, dass ein Betrag auf dieser Seite Sie gegen die Forderung eines früheren Ehepartners oder einen Kindesunterhaltsanspruch konkret schützt.
Was zu tun ist, wenn Sie eine Pfändung erreicht
Teilt Ihnen Ihr Arbeitgeber mit, dass ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingegangen ist, oder Ihre Bank, dass ein Konto gesperrt wurde, sind die praktischen ersten Schritte: klären, welche Regelung gilt, der gewöhnliche Pfändungsschutz nach § 850c oder die schärferen Regeln des § 850d bei Unterhalt, prüfen, ob Ihre unterhaltenen Personen korrekt erfasst sind, da dies den geschützten Betrag unmittelbar verändert, und, falls noch nicht geschehen, ein ungeschütztes Konto umgehend in ein P-Konto umwandeln. Sind Schulden bei mehreren Gläubigern insgesamt unüberschaubar geworden, siehe Privatinsolvenz für den strukturierten Weg zur endgültigen Entschuldung. Folgt die Pfändung auf einen unbeantworteten gerichtlichen Titel, siehe das Verfahren mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid dazu, wie dieser Titel wahrscheinlich erlangt wurde. Allgemeine Hintergrundinformationen zum deutschen Zivilrecht finden Sie unter Deutsches Recht im Überblick.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel von meinem Lohn ist in Deutschland vor einer Pfändung geschützt?
Ab dem 1. Juli 2026 behält ein Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten 1.587,40 Euro monatlich vollständig geschützt, zuzüglich 597,42 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person und 332,83 Euro für jede der zweiten bis fünften Person. Oberhalb von rund 4.866,30 Euro monatlich ist der gesamte übersteigende Betrag pfändbar.
Warum zeigt die Gesetzesseite einen anderen, niedrigeren Betrag als 1.587,40 Euro?
Der Live-Text des § 850c Abs. 1 ZPO zeigt 1.178,59 Euro, den Betrag in der ursprünglichen Fassung und keinen veralteten Cache. § 850c Abs. 4 ZPO verlangt, dass die jährliche Anpassung jeden Juli als gesonderte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht wird, sodass die aktuellen Beträge aus dieser Bekanntmachung stammen und nicht aus der Gesetzestextseite selbst.
Wie oft ändern sich die Pfändungsfreigrenzen?
Sie werden in einem jährlichen Zyklus jeden Juli durch eine neue Bekanntmachung neu festgesetzt. Prüfen Sie immer, ob ein Betrag ein aktuelles Datum des Inkrafttretens trägt, bevor Sie sich darauf verlassen.
Was ist ein P-Konto, und muss ich es beantragen?
Ein Pfändungsschutzkonto, oder P-Konto, ist ein Bankkonto, das nach § 850k ZPO umgewandelt wird, um automatisch einen Grundbetrag des Guthabens vor jeder Pfändung zu schützen. Jede Bank muss die Umwandlung auf Wunsch anbieten, aber sie erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sie beantragen, und der Schutz gilt im Allgemeinen erst ab dem Zeitpunkt der Umwandlung.
Gilt der übliche Pfändungsschutz auch für Unterhaltsschulden?
Nein. Eine Unterhaltsforderung, einschließlich Kindes- oder Ehegattenunterhalt, läuft nach der schärferen Regelung des § 850d ZPO, nach der ein Gericht den Pfändungsschutz des Schuldners unter die Standardwerte des § 850c absenken kann, sodass nur das für den eigenen notwendigen Unterhalt Erforderliche verbleibt. Das ist die Ausnahme, die Menschen am häufigsten überrascht, die annehmen, die Standardbeträge schützten sie gegen jede Art von Forderung.
Wenn zwei Gläubiger jeweils eine Pfändung gegen meinen Lohn haben, wer wird zuerst bedient?
Nach § 804 ZPO richtet sich der Rang grundsätzlich nach der Reihenfolge, in der die jeweilige Pfändung tatsächlich durchgeführt wurde, nicht danach, welche Schuld größer oder älter ist. Ein Unterhaltsgläubiger springt diese Reihenfolge nicht einfach an. § 850d Abs. 1 ZPO verschafft ihm stattdessen Zugriff auf Einkommen, das ein gewöhnlicher Gläubiger überhaupt nicht erreichen kann, und § 850d Abs. 2 ZPO ordnet mehrere Unterhaltsgläubiger untereinander nach § 1609 BGB.
Gibt es Einkommen, das unabhängig von der Höhe vollständig vor einer Pfändung geschützt ist?
Ja. § 850a ZPO listet bestimmte Kategorien auf, darunter bestimmte Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie bestimmte zweckgebundene Sozialleistungen, die unabhängig von Ihrem Gesamteinkommen unpfändbar sind, zusätzlich zum allgemeinen Pfändungsschutz nach § 850c ZPO.
Quellen und Referenzen
- § 850c ZPO, Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen(gesetze-im-internet.de).gov
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026)(gesetze-im-internet.de).gov
- Bundesgesetzblatt, Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026, Regelungstext (PDF)(recht.bund.de).gov
- § 850a ZPO, Unpfändbare Bezüge(gesetze-im-internet.de).gov
- § 850d ZPO, Pfändungsschutz bei Unterhaltsansprüchen(gesetze-im-internet.de).gov
- § 850k ZPO, Pfändungsschutzkonto(gesetze-im-internet.de).gov
- § 850e ZPO, Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens(gesetze-im-internet.de).gov
- § 850l ZPO, Pfändungsschutz für Guthaben auf Antrag(gesetze-im-internet.de).gov
- § 804 ZPO, Pfändungspfandrecht und Rangfolge(gesetze-im-internet.de).gov