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Widerrufsrecht in Deutschland: Die 14-Tage-Frist nach § 355 BGB einfach erklärt

Von Recording Law Redaktionsteam23 Min. Lesezeit
Widerrufsrecht in Deutschland: Die 14-Tage-Frist nach § 355 BGB einfach erklärt

Häufig gestellte Fragen

Muss ich beim Widerruf eines Vertrags in Deutschland einen Grund angeben?

Nein. § 355 Abs. 1 BGB stellt ausdrücklich klar, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf. Die Erklärung muss lediglich den Widerrufsentschluss eindeutig erkennen lassen, und ein Unternehmer kann keine Rechtfertigung oder eine bestimmte Form verlangen.

Wann genau beginnen die 14 Tage bei einer Online-Bestellung?

Beim Verbrauchsgüterkauf lässt § 356 Abs. 2 BGB die Frist mit dem Eingang der Ware beginnen, nicht mit der Bestellung. Kommt eine Bestellung in mehreren Paketen an, beginnt die Frist mit dem Eingang der letzten Ware, und kommt eine Ware in mehreren Teillieferungen an, mit dem Eingang der letzten Teillieferung.

Kann ich etwas zurückgeben, das ich in einem deutschen Geschäft gekauft habe?

Nicht als gesetzlichen Anspruch. § 312g Abs. 1 BGB gewährt das Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, ein Kauf im Laden fällt also nicht darunter. Jedes Rückgabefenster, das ein Geschäft über den Ladentisch anbietet, ist dessen eigene freiwillige Regelung.

Wer trägt die Rücksendekosten, wenn ich widerrufe?

Nach § 357 Abs. 5 BGB trägt der Verbraucher die unmittelbaren Rücksendekosten nur, wenn der Unternehmer die nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGBGB erforderliche Information erteilt hat, oder sofern der Unternehmer sich bereit erklärt hat, sie selbst zu tragen. Hat der Unternehmer angeboten, die Ware abzuholen, entfällt nach § 357 Abs. 6 BGB die Pflicht zur Rücksendung überhaupt.

Darf das Geschäft etwas abziehen, weil ich die Ware benutzt habe?

Nur innerhalb enger Grenzen. § 357a Abs. 1 BGB erlaubt Wertersatz für einen Wertverlust, der auf einem über die Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgehenden Umgang beruht, und auch nur dort, wo der Unternehmer die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erteilt hat. Das Anprobieren oder Einschalten einer Ware ist ein erlaubter Umgang.

Was passiert, wenn der Verkäufer mich nie über mein Widerrufsrecht informiert hat?

Dann beginnt die Frist nicht. § 356 Abs. 3 BGB knüpft den Beginn an die nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB erforderliche Information, und § 356 Abs. 4 BGB setzt die äußerste Grenze bei zwölf Monaten und 14 Tagen nach dem in § 356 Abs. 2 BGB genannten Ausgangspunkt.

Kann ich nach dem Herunterladen eines Spiels oder dem Streamen eines Films noch widerrufen?

Oft nicht, aber nur, wenn das Geschäft es korrekt gemacht hat. § 356 Abs. 6 BGB lässt das Recht für digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger erlöschen, sobald die Ausführung begonnen hat, sofern der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat und die Bestätigung nach § 312f BGB erhalten hat. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, besteht das Recht fort.

Was passiert mit dem Darlehen, wenn ich einen finanzierten Kauf widerrufe?

§ 358 Abs. 1 BGB befreit den Verbraucher auch von einem verbundenen Darlehensvertrag, und § 358 Abs. 4 BGB schließt Ansprüche auf Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung dieses Darlehens aus. War die Darlehensvaluta bereits beim Unternehmer angekommen, tritt der Darlehensgeber für die Rückabwicklung an dessen Stelle.

Quellen und Referenzen

  1. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 356 BGB, Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 356a BGB, Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 357 BGB, Rechtsfolgen des Widerrufs(gesetze-im-internet.de).gov
  5. § 357a BGB, Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs(gesetze-im-internet.de).gov
  6. § 358 BGB, Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag(gesetze-im-internet.de).gov
  7. § 360 BGB, Zusammenhängende Verträge(gesetze-im-internet.de).gov
  8. § 361 BGB, Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast(gesetze-im-internet.de).gov
  9. § 312 BGB, Anwendungsbereich(gesetze-im-internet.de).gov
  10. § 312b BGB, Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge(gesetze-im-internet.de).gov
  11. § 312c BGB, Fernabsatzverträge(gesetze-im-internet.de).gov
  12. § 312d BGB, Informationspflichten(gesetze-im-internet.de).gov
  13. § 312g BGB, Widerrufsrecht(gesetze-im-internet.de).gov
  14. Art. 246a § 1 EGBGB, Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen(gesetze-im-internet.de).gov
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