Führerausweisentzug-Checker Schweiz (2026)

Ermitteln Sie die gesetzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises nach einer Widerhandlung im Strassenverkehr. Wählen Sie den Schweregrad nach Art. 16a, 16b oder 16c SVG und Ihre Vorgeschichte, um die kürzeste zulässige Dauer zu sehen.

Schweregrad der Widerhandlung

Eine Gefahr für andere, oder ein qualifizierter Fall zwischen leicht und schwer, etwa Fahren ohne den nötigen Führerausweis (Art. 16b Abs. 1 SVG).

Ihre Situation

Berechnet wird die gesetzliche Mindestentzugsdauer. Die tatsächliche Dauer legt die Behörde nach den Umständen des Einzelfalls fest (Art. 16 Abs. 3 SVG) und ist oft länger. Die Mindestdauer darf nur bei Strafmilderung nach Art. 100 Ziff. 4 dritter Satz SVG unterschritten werden.

Mindestentzugsdauer

1 Monat

Art. 16b Abs. 2 lit. a SVG

Dies ist die gesetzliche Mindestdauer. Die Behörde legt die tatsächliche Dauer nach den Umständen des Einzelfalls fest (Art. 16 Abs. 3 SVG) und darf die Mindestdauer nicht unterschreiten. Die tatsächliche Dauer ist oft länger.
SituationMindestdauer
Kein Ausweisentzug in den letzten 2 Jahren1 Monat
In den letzten 2 Jahren einmal wegen einer schweren oder mittelschweren Widerhandlung entzogen4 Monate
In den letzten 2 Jahren zweimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen9 Monate
In den letzten 2 Jahren zweimal wegen schweren Widerhandlungen entzogen15 Monate
In den letzten 10 Jahren dreimal wegen mindestens mittelschweren Widerhandlungen entzogen2 Jahre
In den letzten 5 Jahren nach lit. e oder Art. 16c Abs. 2 lit. d entzogenFür immer

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