Mietzins-Rechner Schweiz (2026)
Schätzen Sie, wie sich ein Mietzins ändern darf, wenn der Referenzzinssatz, die Teuerung oder die allgemeinen Kosten steigen oder fallen. Der Rechner folgt der Mietrechtsverordnung (VMWG) und dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 %.
Die allgemeine Kostensteigerung ist in der Verordnung nicht beziffert (Art. 12 VMWG); die genannten 0,5 bis 1 % pro Jahr sind Praxis der Schlichtungsbehörden und Gerichte, kein gesetzlicher Satz.
Geschätzter neuer Mietzins
CHF 1'748
Senkung CHF-52
| Komponente | Wirkung |
|---|---|
| Referenzzinssatz (1 × 0,25 %, Art. 13 VMWG) | CHF-52 |
| Teuerung (40 % des Indexanstiegs, Art. 16 VMWG) | CHF 0 |
| Allgemeine Kostensteigerung (Art. 12 VMWG) | CHF 0 |
Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes wird der Mietzins entsprechend herabgesetzt (Art. 13 Abs. 1 VMWG). Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser; es wird nichts gespeichert.
Die drei Anpassungsgründe
Ein Mietzins darf sich vor allem aus drei Gründen ändern. Der wichtigste ist der hypothekarische Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen. Nach Art. 13 Abs. 1 VMWG berechtigt jede Änderung um einen Viertelprozentpunkt zu einer Mietzinsänderung von höchstens 3 Prozent, solange der Satz unter 5 Prozent liegt, 2,5 Prozent zwischen 5 und 6 Prozent und 2 Prozent darüber. Sinkt der Referenzzinssatz, ist der Mietzins entsprechend herabzusetzen.
Zweitens darf die Vermieterin 40 Prozent des Anstiegs des Landesindexes der Konsumentenpreise auf den Mietzins überwälzen (Teuerung, Art. 16 VMWG). Drittens sind allgemeine Kostensteigerungen anrechenbar (Art. 12 VMWG). Für diese setzt die Verordnung keinen festen Satz fest; die in der Praxis üblichen 0,5 bis 1 Prozent pro Jahr stammen aus der Rechtsprechung, nicht aus dem Gesetz. Alle drei werden ab dem Stand zur letzten Mietzinsfestsetzung gerechnet, nicht ab dem Beginn des Mietverhältnisses.
Wie eine Anpassung wirksam wird
Eine Erhöhung ist nur gültig, wenn die Vermieterin sie auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitteilt, begründet und die Frist von mindestens zehn Tagen vor Beginn der Kündigungsfrist einhält (Art. 269d OR). Fehlt das Formular oder die Begründung, ist die Erhöhung nichtig. Wie Sie eine Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten, erklärt unser Leitfaden zur Mietzinserhöhung.
Sinkt der Referenzzinssatz, können Mieterinnen und Mieter umgekehrt eine Senkung verlangen. Dieser Rechner schätzt nur den Betrag; er ersetzt weder das amtliche Formular noch eine Rechtsberatung.
Frequently Asked Questions
Wie hoch ist der Referenzzinssatz aktuell?
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den hypothekarischen Referenzzinssatz per 2. September 2025 auf 1,25 Prozent festgelegt; er blieb bei der Publikation am 2. Juni 2026 unverändert. Die nächste Bekanntgabe erfolgt am 1. September 2026. Prüfen Sie den aktuellen Wert vor jeder Anpassung.
Wie viel Mietzinsänderung erlaubt eine Zinsänderung?
Nach Art. 13 Abs. 1 VMWG berechtigt eine Änderung um einen Viertelprozentpunkt zu höchstens 3 Prozent Mietzinsänderung bei einem Satz unter 5 Prozent, 2,5 Prozent zwischen 5 und 6 Prozent und 2 Prozent darüber. Bei einer Senkung wird der Mietzins entsprechend herabgesetzt.
Was passiert, wenn der Referenzzinssatz sinkt?
Dann können Mieterinnen und Mieter eine Mietzinssenkung verlangen. Der Rechner rechnet die Senkung als genaue Umkehrung einer Erhöhung, sodass eine Erhöhung und eine gleich grosse Senkung wieder auf den ursprünglichen Mietzins führen. Die oft genannten 2,91 Prozent stehen nicht in der Verordnung.
Deckt der Rechner auch die Teuerung ab?
Ja. Geben Sie den Landesindex der Konsumentenpreise bei der letzten Festsetzung und den aktuellen Index ein. Der Rechner überwälzt 40 Prozent des Anstiegs (Art. 16 VMWG). Lassen Sie die Felder leer, wenn keine Teuerung geltend gemacht wird.
Warum weicht das Ergebnis von einer Offerte ab?
Die allgemeine Kostensteigerung ist nicht gesetzlich beziffert; je nach angesetztem Erfahrungswert fällt das Ergebnis anders aus. Ausserdem können wertvermehrende Investitionen oder ein tieferer Anfangsmietzins die Rechnung verändern. Der Rechner liefert eine Schätzung der drei Standardgründe.
Speichert dieses Tool meine Angaben?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert, übermittelt oder zur Kontaktaufnahme verwendet.
Dieser Rechner schätzt eine Mietzinsanpassung nach Art. 12, 13 und 16 VMWG mit dem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent. Er stellt allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung, und RecordingLaw.com ist mit keiner Schweizer Behörde verbunden. Wenden Sie sich für Ihren Fall an die Schlichtungsbehörde oder einen Mieterinnen- und Mieterverband.
Know someone who could use this? Share this free tool: