Alimente-Rechner Österreich (2026)
Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Prozentsatzmethode, mit der österreichische Gerichte den § 231 ABGB anwenden. Der Rechner nutzt das Nettoeinkommen und das Alter des Kindes und berücksichtigt Abzüge sowie die Luxusgrenze.
Die Prozentsatzmethode ist eine Rechtsprechungspraxis zu § 231 ABGB, nicht im Gesetz geregelt. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine verbindliche Berechnung. Betreuungsanteile (gemeinsame Obsorge, Wechselmodell) mindern die Geldpflicht und sind hier nicht berücksichtigt.
Orientierung Kindesunterhalt
€ 450 / Monat
18% des Nettoeinkommens · 6 bis 9 Jahre · § 231 ABGB
Regelbedarf 2026 (Vergleichswert)
€ 460 / Monat
Durchschnittsbedarf, kein gesetzlicher Mindestunterhalt.
| Alter | Prozentsatz | Regelbedarf 2026 |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 16% | € 360 |
| 6 bis 9 Jahre | 18% | € 460 |
| 10 bis 14 Jahre | 20% | € 560 |
| 15 bis 19 Jahre | 22% | € 700 |
| Ab 20 Jahre | 22% | € 800 |
Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übermittelt.
Die Prozentsatzmethode
Das Gesetz selbst nennt keine Prozentsätze. § 231 ABGB verpflichtet die Eltern nur, zum Unterhalt nach ihren Kräften anteilig beizutragen. Die konkreten Prozentsätze sind eine langjährige Rechtsprechungspraxis, die Prozentsatzmethode, die auch die Justiz auf ihrer Bürgerportalseite wiedergibt: 16 Prozent des Nettoeinkommens bis 6 Jahre, 18 Prozent von 6 bis 10, 20 Prozent von 10 bis 15 und 22 Prozent ab 15 Jahren.
Von diesem Prozentsatz werden Abzüge für weitere Unterhaltsberechtigte vorgenommen: ein Prozentpunkt je weiterem Kind unter zehn Jahren, zwei Prozentpunkte je Kind ab zehn, sowie null bis drei Prozentpunkte für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten. Ein Beispiel: bei 2.500 Euro netto und einem achtjährigen Kind ergeben 18 Prozent 450 Euro, und mit einem weiteren Kind unter zehn sinkt der Satz auf 17 Prozent, also 425 Euro. Den vollen Rahmen erklärt unser Leitfaden zum Kindesunterhalt.
Luxusgrenze und Regelbedarf
Bei hohem Einkommen wird der Prozentsatz nicht voll ausgeschöpft. Nach ständiger Rechtsprechung (OGH RS0007138) gilt ein Unterhaltsstopp beim Zweifachen des Regelbedarfs für Kinder unter zehn und beim Zweieinhalbfachen ab zehn Jahren. Der genaue Übergang rund um das Alter von zehn bis zwölf ist bewusst dem Einzelfall überlassen, weshalb der Rechner diese Grenze als übliche Konvention behandelt, nicht als starre Regel.
Der Regelbedarf ist ein jährlich angepasster Durchschnittswert (Stand 2026: 360, 460, 560, 700 und 800 Euro nach Altersgruppe). Er ist ausdrücklich kein gesetzlicher Mindestunterhalt, sondern dient als Vergleichsmassstab und als Basis der Luxusgrenze. Wo ein Elternteil weniger verdient, als er könnte, kann das Gericht nach dem Anspannungsgrundsatz ein erzielbares Einkommen unterstellen. Der Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine gerichtliche Festsetzung.
Frequently Asked Questions
Wie wird der Kindesunterhalt in Österreich berechnet?
Gerichte wenden die Prozentsatzmethode auf § 231 ABGB an: 16 Prozent des Nettoeinkommens bis 6 Jahre, 18 Prozent von 6 bis 10, 20 Prozent von 10 bis 15 und 22 Prozent ab 15 Jahren, abzüglich Prozentpunkte für weitere Unterhaltsberechtigte. Die Prozentsätze stehen nicht im Gesetz, sondern stammen aus der Rechtsprechung.
Welche Abzüge gibt es?
Je weiterem Kind unter zehn Jahren wird ein Prozentpunkt abgezogen, je Kind ab zehn zwei Prozentpunkte, und für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten null bis drei Prozentpunkte je nach dessen Einkommen. Der Rechner zieht diese Punkte vom Ausgangsprozentsatz ab.
Was ist die Luxusgrenze?
Bei überdurchschnittlichem Einkommen wird der Unterhalt gedeckelt, üblicherweise beim Zweifachen des Regelbedarfs unter zehn Jahren und beim Zweieinhalbfachen ab zehn (OGH RS0007138). So soll das Kind angemessen, aber nicht unbegrenzt am Einkommen teilhaben.
Gibt es einen gesetzlichen Mindestunterhalt?
Nein. § 231 ABGB nennt keinen Mindestbetrag, und der Regelbedarf ist ein Durchschnittswert, kein Mindestunterhalt. In Fällen unfreiwillig oder verschuldet geringen Einkommens greift stattdessen der Anspannungsgrundsatz, bei dem das Gericht ein erzielbares Einkommen unterstellt.
Zählt die Betreuung des Kindes durch den zahlenden Elternteil?
Ja. Betreut der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind über das übliche Kontaktrecht hinaus, mindert das die Geldpflicht, bis hin zum Entfall bei einem echten Wechselmodell. Dieser Rechner bildet Betreuungsanteile nicht ab und kann die Pflicht daher überschätzen.
Speichert dieses Tool meine Angaben?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert, übermittelt oder zur Kontaktaufnahme verwendet.
Dieser Rechner gibt eine Orientierung nach der Prozentsatzmethode zu § 231 ABGB. Er stellt allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung, und RecordingLaw.com ist mit keiner österreichischen Behörde verbunden. Die Regelbedarfssätze werden jährlich angepasst; ziehen Sie für Ihren konkreten Fall eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bei.
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