EU-Angemessenheitsbeschlüsse: Vollständige Länderliste und Aktualisierungen 2026

Von Recording Law RedaktionsteamÜberprüft 20. August 202625 Min. Lesezeit
EU-Angemessenheitsbeschlüsse: Vollständige Länderliste und Aktualisierungen 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein EU-Angemessenheitsbeschluss?

Ein EU-Angemessenheitsbeschluss ist eine förmliche Feststellung der Europäischen Kommission nach Artikel 45 DSGVO, dass ein Land außerhalb der EU ein Datenschutzniveau bietet, das dem der EU im Wesentlichen gleichwertig ist. Verfügt ein Land über den Angemessenheitsstatus, können personenbezogene Daten frei aus der EU in dieses Land übermittelt werden, ohne dass Organisationen zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften benötigen. Maßgeblich ist im Wesentlichen gleichwertiger, nicht identischer Schutz.

Welche Länder verfügen 2026 über EU-Angemessenheitsbeschlüsse?

Stand 2026 verfügen 17 Länder, Gebiete und Organisationen über Angemessenheit: Andorra, Argentinien, Brasilien (Januar 2026), Kanada (nur gewerblicher Sektor), die Färöer-Inseln, Guernsey, die Insel Man, Israel, Japan, Jersey, Neuseeland, die Republik Korea, die Schweiz, das Vereinigte Königreich (im Dezember 2025 bis Dezember 2031 verlängert), die Vereinigten Staaten (nur für DPF-zertifizierte Organisationen), Uruguay und die Europäische Patentorganisation (Juli 2025). Mehrere dieser Beschlüsse wurden unter der Richtlinie von 1995 erlassen und bleiben gemäß Artikel 45 Absatz 9 DSGVO in Kraft.

Wurde der Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich verlängert?

Ja. Der ursprüngliche Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich enthielt eine vierjährige Verfallsklausel mit Ablauf am 27. Juni 2025. Am 24. Juni 2025 erließ die Kommission eine technische Verlängerung, um den Datenverkehr während des Abschlusses der Verlängerungsbewertung aufrechtzuerhalten. Am 19. Dezember 2025 erneuerte die Kommission sowohl den DSGVO-basierten als auch den auf der LED basierenden Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich förmlich um weitere sechs Jahre bis zum 27. Dezember 2031, nach Bewertung des britischen Data (Use and Access) Act 2025.

Was war die Überprüfung der Angemessenheitsbeschlüsse im Januar 2024?

Am 15. Januar 2024 veröffentlichte die Kommission ihren Bericht über die erste regelmäßige Überprüfung der elf unter der Datenschutzrichtlinie von 1995 erlassenen Angemessenheitsbeschlüsse (betreffend Andorra, Argentinien, Kanada, die Färöer-Inseln, Guernsey, die Insel Man, Israel, Jersey, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay). Die Kommission kam zu dem Schluss, dass alle elf weiterhin ein angemessenes Schutzniveau bieten. Der Bericht enthielt länderspezifische Empfehlungen, insbesondere die Aufforderung an Argentinien, seine Gesetzesreform abzuschließen, und an Kanada, seine PIPEDA-Reform voranzutreiben.

Was ist der Brasilien-Angemessenheitsbeschluss der EU?

Am 26. Januar 2026 erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/179, mit dem sie den brasilianischen LGPD-Rahmen als angemessenes Datenschutzniveau anerkannte. Brasilien nahm gleichzeitig die ANPD-Resolution 32 an und erkannte damit im Gegenzug die Angemessenheit der EU nach dem LGPD an. Bemerkenswert ist der breite Anwendungsbereich des Beschlusses (er erfasst sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor) sowie sein wechselseitiger Charakter. Übermittlungen unterliegen Ausnahmen für nationale Verteidigung und Staatssicherheit im Einklang mit dem LGPD.

Was ist der EU-US-Datenschutzrahmen und ist er noch gültig?

Der EU-US-Datenschutzrahmen (DPF), angenommen im Juli 2023, ist ein Angemessenheitsbeschluss, der nur US-Organisationen erfasst, die sich über die International Trade Administration selbst zertifizieren. Er überstand seine erste gerichtliche Anfechtung, als das Europäische Gericht die Rechtssache T-553/23 im September 2025 abwies. Die Entlassung von PCLOB-Mitgliedern durch die Trump-Regierung sowie Fragen zur Unabhängigkeit der FTC haben jedoch Unsicherheit über die langfristige Stabilität des DPF geschaffen. Mehrere europäische Datenschutzbehörden haben empfohlen, Standardvertragsklauseln als Rückfalloption bereitzuhalten.

Was geschieht, wenn ein Angemessenheitsbeschluss widerrufen wird?

Wird ein Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt oder widerrufen, entfällt die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen unmittelbar. Es gibt keine garantierte Übergangsfrist. Organisationen müssen alternative Übermittlungsmechanismen einführen, vor allem Standardvertragsklauseln, oder die Übermittlungen einstellen. Die Ungültigerklärung von Privacy Shield in der Rechtssache Schrems II im Jahr 2020 betraf mehr als 5.300 zertifizierte US-Unternehmen, die sich als einzigen Übermittlungsmechanismus darauf gestützt hatten.

Was ist der Unterschied zwischen Angemessenheit und Standardvertragsklauseln?

Angemessenheitsbeschlüsse erlauben Datenübermittlungen ohne zusätzliche Formalitäten, da die Kommission den Rechtsrahmen des Ziellands bereits geprüft hat. Standardvertragsklauseln (SCC) sind vertragliche Garantien, die Organisationen selbst einrichten müssen, zusammen mit Transfer-Folgenabschätzungen, wenn sie Daten in Länder ohne Angemessenheit übermitteln. Angemessenheit ist in der Praxis einfacher, aber weniger stabil. Standardvertragsklauseln geben mehr Kontrolle, erfordern jedoch mehr Compliance-Infrastruktur. Mehr dazu in unserem Leitfaden zu Standardvertragsklauseln.

Welche Länder könnten als Nächstes einen EU-Angemessenheitsbeschluss erhalten?

Taiwan, Indien und Kenia werden als mögliche künftige Kandidaten diskutiert. Indiens Digital Personal Data Protection Act von 2023 schuf eine neue Rechtsgrundlage für eine Kandidatur, doch die Bestimmungen zum behördlichen Datenzugriff bleiben eine Hürde. Taiwans starke gesetzliche Angleichung und wirtschaftliche Beziehungen zur EU machen das Land zu einem glaubwürdigen längerfristigen Kandidaten. Länder, die das Übereinkommen 108+ ratifiziert haben, unabhängige Aufsichtsbehörden eingerichtet und umfassende, an die DSGVO angeglichene Rechtsvorschriften erlassen haben, sind am besten positioniert.

Aktualisierungen

Umfassende Aktualisierung: Ergänzung des Brasilien-Angemessenheitsbeschlusses vom Januar 2026 (Durchführungsbeschluss 2026/179, wechselseitig mit der ANPD-Resolution 32), Details zur Verlängerung für das Vereinigte Königreich im Dezember 2025 und Analyse des DUAA 2025 (gültig bis Dezember 2031), Beschluss zur Europäischen Patentorganisation vom Juli 2025 (erste Angemessenheit für eine internationale Organisation), Ergebnis der gerichtlichen Anfechtung im Fall Latombe (DPF) vom September 2025, Unsicherheit rund um PCLOB und die Unabhängigkeit der FTC unter der Trump-Regierung, Überprüfung der elf Alt-Beschlüsse aus der Zeit vor der DSGVO im Januar 2024 mit länderspezifischen Feststellungen sowie die Ergebnisse der ersten Jahresüberprüfung des DPF im Oktober 2024. Die Zahl der angemessenen Länder wurde auf 17 aktualisiert.

Erstveröffentlichung mit Behandlung des Angemessenheitsrahmens, der Länderliste, der Verfallsklausel für das Vereinigte Königreich, des DPF sowie Schrems I und II.

Quellen und Referenzen

  1. Artikel 45 DSGVO (vollständiger Verordnungstext)(eur-lex.europa.eu).gov
  2. Europäische Kommission (Überblick über Angemessenheitsbeschlüsse)(commission.europa.eu).gov
  3. Pressemitteilung der Kommission (Überprüfung von 11 bestehenden Angemessenheitsbeschlüssen, Januar 2024)(ec.europa.eu).gov
  4. SWD(2024) 3 final (Bericht über die erste Überprüfung von elf Angemessenheitsbeschlüssen)(commission.europa.eu).gov
  5. Pressemitteilung der Kommission (Erneuerung der Angemessenheitsbeschlüsse für das Vereinigte Königreich, Dezember 2025)(ec.europa.eu).gov
  6. Stellungnahme 26/2025 des EDSA zu den Angemessenheitsbeschlüssen für das Vereinigte Königreich(edpb.europa.eu).gov
  7. Durchführungsbeschluss (EU) 2026/179 (Angemessenheit Brasiliens)(eur-lex.europa.eu).gov
  8. Pressemitteilung der Kommission (wechselseitiger Angemessenheitsbeschluss EU-Brasilien, Januar 2026)(ec.europa.eu).gov
  9. Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1382 (Angemessenheit der Europäischen Patentorganisation)(eur-lex.europa.eu).gov
  10. COM(2024) 451 final (erste regelmäßige Überprüfung des EU-US-DPF)(commission.europa.eu).gov
  11. Angemessenheitsreferenzen des EDSA(edpb.europa.eu).gov
  12. Übereinkommen 108 des Europarats und Protokoll(coe.int).gov
  13. Teilnehmersuche des EU-US-Datenschutzrahmens(dataprivacyframework.gov).gov
  14. Angemessenheitsbeschluss 2019/419 (Japan)(eur-lex.europa.eu).gov
  15. Angemessenheitsbeschluss 2022/254 (Korea)(eur-lex.europa.eu).gov
  16. Angemessenheitsbeschluss 2021/1772 (Vereinigtes Königreich)(eur-lex.europa.eu).gov
  17. Angemessenheitsbeschluss 2023/1795 (US-DPF)(eur-lex.europa.eu).gov
  18. Erste Überprüfung des Japan-Angemessenheitsbeschlusses durch die Kommission, April 2023(commission.europa.eu).gov
  19. Europäische Kommission: Abschluss der Angemessenheitsüberprüfung für Korea (23. Juli 2026)(commission.europa.eu).gov
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