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Aufnahmegesetz in Deutschland: Zustimmung aller Beteiligten, StGB, DSGVO (2026)

Aufnahmegesetz in Deutschland: Zustimmung aller Beteiligten, StGB, DSGVO (2026)

Häufig gestellte Fragen

Verlangt Deutschland für die Aufnahme eines Gesprächs die Zustimmung aller Beteiligten?

Ja. Deutschland verlangt die Zustimmung jeder Partei eines privaten Gesprächs, bevor eine Aufnahme erstellt wird. § 201 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs verbietet die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes einer anderen Person ohne deren Befugnis, unabhängig davon, ob die aufnehmende Person am Gespräch teilnimmt oder eine außenstehende Person ist. Verstöße werden mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Das aus dem US-Recht stammende Konzept der 'Ein-Parteien-Zustimmung' findet keine Anwendung.

Welche Strafe droht für die Aufnahme einer Person ohne Zustimmung in Deutschland?

Nach § 201 StGB wird die rechtswidrige Tonaufnahme mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Begeht eine Amtsträgerin oder ein Amtsträger die Tat, erhöht sich die Höchststrafe auf fünf Jahre. § 201a erfasst die rechtswidrige Bild- und Videoaufnahme mit Strafen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. DSGVO-Verstöße kommen mit Verwaltungsbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes hinzu, und Betroffene können nach Art. 82 DSGVO und § 823 BGB zivilrechtlichen Schadenersatz geltend machen.

Darf ich in Deutschland ein Telefongespräch mit jemandem aufnehmen?

Nur wenn Sie die Zustimmung jeder beteiligten Person einholen, bevor die Aufnahme beginnt. Das bloße Abspielen einer Ansage, dass 'dieses Gespräch aufgezeichnet werden kann', genügt der DSGVO nicht als Einwilligung, sofern die andere Person nicht eine echte, einfache Möglichkeit hat, zu widersprechen und aufzulegen, bevor die Aufnahme beginnt. Viele Unternehmen verlangen eine aktive Bestätigung (Tastendruck oder mündliche Zustimmung), bevor die Aufnahme aktiviert wird.

Darf ich die Polizei in Deutschland filmen?

Im Allgemeinen ja, wenn Beamtinnen und Beamte in amtlicher Funktion öffentlich handeln. Polizeibeamtinnen und -beamte, die im öffentlichen Raum hoheitliche Befugnisse ausüben, führen kein 'privates' Gespräch im Sinne des § 201 StGB. Die Aufnahme polizeilichen Verhaltens bei Demonstrationen oder öffentlichen Einsätzen ist grundsätzlich erlaubt und wird durch die Meinungsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes gestützt. Sie dürfen jedoch keine privaten Gespräche zwischen Beamtinnen und Beamten aufnehmen, und es können datenschutzrechtliche Pflichten entstehen, wenn Sie Aufnahmen identifizierbarer Personen speichern und verarbeiten.

Sind Dashcams in Deutschland legal?

Dashcams befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Der BGH entschied am 15. Mai 2018 (VI ZR 233/17), dass die dauerhafte Dashcam-Aufzeichnung technisch gegen das Datenschutzrecht verstößt, weil sie identifizierbare Personen ohne konkrete Rechtfertigung erfasst, dass solches Material im Zivilverfahren aber nicht automatisch unzulässig ist. Die Gerichte wägen Datenschutzverstöße von Fall zu Fall gegen das Beweisbedürfnis ab. Dashcams mit Loop-Aufzeichnung, die Material nur bei Auslösung durch einen Kollisionssensor speichern, gelten im Rahmen der DSGVO-Interessenabwägung als eher verhältnismäßig.

Was verlangt der EU AI Act in Deutschland im Hinblick auf Deepfakes?

Nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (der EU AI Act, in Deutschland als unmittelbar geltendes EU-Recht anwendbar) müssen Betreiber von KI-Systemen, die Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugen oder manipulieren und die einen Deepfake darstellen, offenlegen, dass die Inhalte KI-generiert oder KI-manipuliert sind. Diese Pflicht gilt seit 2. Februar 2025. Die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich technischer Dokumentation und Transparenz über Trainingsdaten, gelten seit 2. August 2025. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab 2. August 2026.

Gibt es ein eigenständiges deutsches Gesetz gegen Deepfakes?

Noch nicht, Stand Mai 2026. Der deutsche Bundesrat verabschiedete im Juli 2024 einen Gesetzentwurf (Drucksache 222/24), der einen neuen § 201b StGB vorschlägt, um die Verbreitung realistischer KI-generierter oder KI-veränderter Darstellungen realer Personen ohne deren Zustimmung unter Strafe zu stellen. Der Vorschlag wurde im August 2025 in den Bundestag eingebracht, war jedoch mit Stand Mai 2026 noch nicht beschlossen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Bedenken wegen einer möglichen Überkriminalisierung geäußert. Bestehende Deepfakes können unter § 201a fallen (wenn sie intime Aufnahmen einer realen Person zeigen), unter die Kennzeichnungspflichten des EU AI Act sowie unter das allgemeine Zivilrecht nach § 823 BGB.

Darf mein Arbeitgeber meine dienstlichen Telefonate oder Videobesprechungen aufzeichnen?

Nur mit ordnungsgemäßer Berechtigung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen einen dokumentierten rechtmäßigen Zweck festlegen, Art. 6 DSGVO und § 26 BDSG einhalten, die Beschäftigten informieren und, sofern ein Betriebsrat besteht, dessen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes einholen, bevor Gesprächs- oder Besprechungsaufzeichnung eingeführt wird. Heimliche Überwachung von Beschäftigten ist nur zulässig, wenn ein dokumentierter, konkreter Verdacht einer Straftat vorliegt und andere Ermittlungsmittel ausgeschöpft sind.

Wenn mich eine Person aus den USA in Deutschland anruft und das Gespräch aufzeichnet, ist das rechtmäßig?

Aus deutscher Sicht unterliegt das Gespräch auf deutscher Seite deutschem Recht. Für Ihre Teilnahme gelten die deutsche Zustimmungspflicht aller Beteiligten und die Pflichten der DSGVO. Der Umstand, dass US-Bundesrecht oder das Recht eines US-Bundesstaats die Aufnahme mit Zustimmung nur einer Partei erlaubt, wirkt sich nicht auf die deutsche strafrechtliche oder datenschutzrechtliche Haftung aus. Ein in beiden Rechtsordnungen tätiges Unternehmen sollte jedes Gespräch mit Deutschland-Bezug so behandeln, als erfordere es die Zustimmung aller Beteiligten und eine dokumentierte DSGVO-Rechtsgrundlage.

Kann ich eine heimliche Aufnahme als Beweismittel vor einem deutschen Gericht verwenden?

Deutsche Zivilgerichte schließen heimlich erlangte Aufnahmen nicht automatisch aus. In Anlehnung an den Abwägungsansatz des BGH und die Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom August 2024 (LG Heidelberg 4 O 44/24) wägen Richterinnen und Richter die Schwere der Verletzung der Privatsphäre gegen die Bedeutung des Beweismittels und das Fehlen anderer Beweismöglichkeiten ab. In Strafverfahren wenden die Gerichte eine strengere Prüfung des Beweisverwertungsverbots an. Unter unmittelbarem Verstoß gegen § 201 StGB erlangte Aufnahmen sind als Beweismittel hochriskant und sollten nicht ohne Rechtsberatung verwendet werden.

Aktualisierungen

Maßgebliches Recht auf aktuelle Änderungen geprüft

Maßgebliches Recht auf aktuelle Änderungen geprüft

Unabhängig gegen die zitierten Primärquellen geprüft

Vollständige Aktualisierung: 'Zwei-Parteien-Zustimmung' durchgängig zu 'Zustimmung aller Beteiligten' korrigiert; Abschnitt zum EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ergänzt, einschließlich der GPAI-Pflichten (in Kraft seit 2. August 2025) und der Kennzeichnungspflicht für Deepfakes; Abschnitt zum vorgeschlagenen § 201b StGB zur Deepfake-Strafbarkeit ergänzt (Bundesrats-Entwurf 222/24, Bundestag August 2025); BVerfG-Urteil von 2025 zur Verhältnismäßigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung ergänzt; Abschnitt zur staatlichen Überwachung nach § 100a StPO erweitert; zivilrechtliche Haftung erweitert (Art. 82 DSGVO + § 823 BGB); Abschnitt zu grenzüberschreitenden Fällen USA-Deutschland erweitert; UpdatesLog und SourcesList ergänzt; Platzhalterquelle durch 15 maßgebliche Quellen ersetzt; defekte /images/wp/-Bildpfade behoben; FAQ-Antworten überarbeitet.

Quellen und Referenzen

  1. § 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (Zustimmung aller Beteiligten)(gesetze-im-internet.de).gov
  2. § 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (Bildschutz, Novelle 2021)(gesetze-im-internet.de).gov
  3. § 34 StGB: Rechtfertigender Notstand(gesetze-im-internet.de).gov
  4. § 100a StPO: Telekommunikationsüberwachung (richterliche Anordnung der Überwachung)(gesetze-im-internet.de).gov
  5. Art. 10 Grundgesetz: Fernmeldegeheimnis(gesetze-im-internet.de).gov
  6. Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG): Geheimhaltungspflichten der Anbieter(gesetze-im-internet.de).gov
  7. Bundesdatenschutzgesetz 2018 (BDSG): Bundesdatenschutzgesetz, ergänzend zur DSGVO(gesetze-im-internet.de).gov
  8. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): Art. 6, 82, 83 (Rechtsgrundlage, zivilrechtliche Haftung, Bußgelder)(eur-lex.europa.eu).gov
  9. Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act): Art. 50 Abs. 4 Kennzeichnungspflicht für Deepfakes, Art. 53 GPAI-Pflichten(eur-lex.europa.eu).gov
  10. BVerfGE 65, 1, BVerfG 1 BvR 209/83, 15. Dezember 1983 (Volkszählungsurteil): informationelle Selbstbestimmung(bverfg.de).gov
  11. BVerfG Pressemitteilung 69/2025: Verhältnismäßigkeitsurteil zur Quellen-TKÜ nach § 100a StPO(bundesverfassungsgericht.de).gov
  12. BGH VI ZR 233/17, 15. Mai 2018: Abwägungstest zur Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen(bundesgerichtshof.de).gov
  13. BfDI: Telekommunikationsüberwachung in Deutschland (Bundesbeauftragte/r für den Datenschutz)(bfdi.bund.de).gov
  14. Europäische Kommission: Leitlinien für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Juli 2025)(digital-strategy.ec.europa.eu).gov
  15. § 22 KUG (Kunsturhebergesetz): Recht am eigenen Bild, Einwilligungserfordernis für die Veröffentlichung(gesetze-im-internet.de).gov
  16. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei technischen Überwachungseinrichtungen(gesetze-im-internet.de).gov
  17. LG Heidelberg 4 O 44/24, 5. August 2024: Zulässigkeit heimlicher Tonaufnahmen im Zivilverfahren(ferner-alsdorf.com)
  18. Bundesrat Drucksache 222/24: Entwurf zu § 201b StGB (Deepfake-Strafbarkeit), Juli 2024(regulations.ai)
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