Deutschland Datenschutzrecht

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Datenschutzbeauftragter: Wann deutsches Recht die Bestellung verlangt

Datenschutzbeauftragter: Wann deutsches Recht die Bestellung verlangt

Wann eine deutsche Organisation einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss: beide Varianten des § 38 BDSG, einschließlich der Variante ohne Personenschwelle, die DSGVO-Gründe, interne oder externe Bestellung und der Abberufungsschutz nach § 6 BDSG.

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Zuständige Datenschutzbehörde: BfDI oder Landesbehörde?

Zuständige Datenschutzbehörde: BfDI oder Landesbehörde?

Die Aufsicht über den Datenschutz ist in Deutschland nach Stellenart aufgeteilt: § 40 Abs. 1 BDSG weist nichtöffentliche Stellen den Landesbehörden zu, § 9 Abs. 1 BDSG beschränkt den BfDI. Die siebzehn Landesbehörden und der Ablauf einer Datenschutzbeschwerde.

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